Sollte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen trotz ablaufendem Vertrag?
Handelt es sich bei Ihrem Arbeitsverhältnis um ein – im klassischen Sinne – befristetes Arbeitsverhältnis (also mit einem auf ein oder zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag), so können Sie diesen ohnehin nur in wenigen Ausnahmen vorzeitig kündigen.
Oder anders formuliert: Werden im (befristeten) Arbeitsvertrag keine Regelungen für die Kündigung getroffen, gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet also erst zum im Arbeitsvertrag festgelegten Datum. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei lediglich vier Wochen und ist nur gültig, wenn im Arbeitsvertrag auf sie verwiesen wird.
Läuft der Arbeitsvertrag – was ungewöhnlich ist – nach einer Zeit regulär aus beziehungsweise wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber selbst zu einem späteren Termin beendet und gekündigt (zum Beispiel wegen Betriebsaufgabe), so ist eine vorzeitige Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer durchaus möglich. Zum Beispiel weil Sie schon einen neuen Job gefunden haben.
In dem Fall ist es auch sinnvoll – eben weil Sie schon einen neuen Job (und hoffentlich auch neuen Arbeitsvertrag unterschrieben) haben.
Ohne neuen Job aber sollten Sie sich die vorzeitige Kündigung gut überlegen. Aus mehreren Gründen:
- Die Eigenkündigung führt zu einer 3-monatigen Sperre beim Arbeitsamt. Schließlich haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch die Kündigung selbst herbei geführt. Das bestraft die Arbeitsagentur damit, dass es drei Monate lang kein Arbeitslosengeld gibt.
- Das bedeutet zugleich: Sie verzichten freiwillig auf Ihr bisher reguläres Einkommen und müssen etwaige finanzielle Einbußen privat – durch Erspartes – ausgleichen. Ist es das wert?
- Die Eigenkündigung und jetzt entstehende Lücke im Lebenslauf müssen Sie später bei der neuen Bewerbung erklären. Gesundheitliche Gründe sind zwar ein gutes Argument, sie sehen aber immer auch nach einem nicht allzu belastbaren Mitarbeiter aus. Endet das Verhältnis regulär, bedarf es keiner Erklärung. Das ist nur Pech.
So oder so: Eine vorzeitige Eigenkündigung will also gut überlegt sein – und die etwaige, anschließende Arbeitslosigkeit müssen Sie dann auch begründen können.