Was gehört in die Schlussformel im Arbeitszeugnis?
Die sogenannte Schlussformel oder Abschlussformel im Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich aus vier Elementen:
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Trennungsgrund
Die Formulierung zeigt an, wer hat die Kündigung ausgesprochen hat. Beispielsweise bedeutet die Formulierung „Auf eigenen Wunsch“, dass der Mitarbeiter selbst gekündigt hat. „In gegenseitigem Einverständnis“ lässt hingegen auf eine Kündigung des Arbeitgebers schließen.
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Dank
Normalerweise bedankt sich der Arbeitgeber für die bisherige Zusammenarbeit und die Leistungen des Mitarbeiters. Je nach Formulierung kann dies besonders positiv sein. Fehlt der Dank aber komplett, gilt das als negatives Zeichen.
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Bedauern
Ähnliches gilt für das Bedauern über die Trennung. Einen guten Arbeitnehmer lassen Unternehmen nur ungern ziehen und sagen das auch in den Schlussformel. Fehlt der Ausdruck des Bedauerns, ist das ein klares Zeichen für eher überbezahlte Leistungen.
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Zukunftswünsche
Zum Abschluss wird dem Ex-Mitarbeiter noch „alles Gute für die Zukunft“ gewünscht. Auch hier kommt es jedoch auf die genaue Formulierung an.
Eine klassische und positive Schlussformel (Note: sehr gut) liest sich deshalb zum Beispiel so:
Herr Mustermann verlässt das Unternehmen zum TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch hin. Wir danken ihm für die stets vorbildliche und sehr gute Zusammenarbeit und bedauern seine Entscheidung sehr. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Was bedeuten die Formulierungen in der Schlussformel?
Leider können sich auch in der Abschlussformel geheime und negative Botschaften verstecken. Oft sind es nur einzelne Worte, die den Ausschlag geben. Die Subbotschaften stecken zudem gerne zwischen den Zeilen.
So deuten Sie die Abschlussformel richtig:
- Achten Sie bei den Formulierungen zum Beispiel auf Adjektive wie „sehr“, „besonders“, „groß“, „stets“ oder „immer“. Sie werten die Schlussformel auf.
- Vorsichtig sein sollten Sie wiederum dann, wenn man Ihnen für die Zukunft „Glück“ wünscht. Das hatten Sie dann offenbar bisher nicht. Genauso gemein ist die Formulierung: „Für die Zukunft wünschen wir ihm mehr Erfolg.“
- Ebenso sollten Sie auf die Satzstellung achten. „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg“ klingt wie „Weiterhin wünschen wir viel Erfolg“ – bedeutet aber etwas völlig anderes. Der erste Satz meint: Der Mitarbeiter war erfolgreich und soll dies bitte auch künftig sein. Der zweite Satz hingegen unterstellt, dass der Erfolg bisher ausblieb, man dem Ex-Mitarbeiter diesen aber endlich mal wünscht.
Als Faustformel können Sie sich merken: Je knapper die Schlussformel im Arbeitszeugnis ausfällt, desto schlechter die Note. Je intensiver und ausschmückender der Arbeitgeber Ihr Ausscheiden bedauert, dankt und wünscht, desto eher sehen Sie nach einem echten Leistungsträger aus.
Warum ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis so wichtig?
Weil sie absolut freiwillig ist. Einen Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis haben Sie nämlich nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon vor einiger Zeit entschieden.
Die Schlußformel ist danach kein erforderlicher Bestandteil eines Zeugnisses. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit einer abschließenden Formulierung zu beenden, die dem Arbeitnehmer für die Mitarbeit dankt oder Erfolg für die Zukunft wünscht. Ob eine Schlussformel angefügt wird – und wie diese formuliert wird – obliegt also allein dem Arbeitgeber.
Und genau das macht sie so wichtig: Fehlt die Abschlussformel, ist das für die meisten HR Manager schon ein Warnzeichen. Steht sie im Zeugnis, kann das ein gutes Zeichen sein – oder eine letzte heimliche Abwertung.
Achten Sie daher bitte auf beides: das Vorhandensein UND die Formulierungen.