Ist übernachten im Büro meines Arbeitgebers erlaubt?
Ohne Weiteres dürfen Sie nicht in den Räumlichkeiten Ihres Arbeitgebers übernachten. Dafür sollten Sie die ausdrückliche Zustimmung Ihres Vorgesetzten einholen. Eine Privatnutzung von Arbeitsräumen ist ohne OK des Arbeitgebers prinzipiell nicht gestattet. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind daher denkbar. Darüber hinaus kann es zu unangenehmen Begegnungen mit der Security oder dem Reinigungspersonal kommen.
Mit den richtigen Argumenten indes können Sie durchaus auf Verständnis Ihres Chefs – und eine Übernachtungsmöglichkeit am Arbeitsplatz – hoffen. Es könnte ja sein, dass Ihr Anfahrtsweg sowie Ihr Arbeitstag außerordentlich lang ist und Sie daher ausnahmsweise Isomatte und Schlafsack ausbreiten möchten. Oder dass Sie kurzfristig kein Hotelzimmer mehr auftreiben konnten oder dass Busse und Bahnen nicht mehr fahren. Sollte gar ein Schlafsofa im Büro stehen, sind Ihre Argumente noch besser. Legen Sie Ihrem Vorgesetzten offen Ihr Problem dar, dann wird eine Lösung im Notfall realistisch.
Wo kann ich am Arbeitsort übernachten?
Arbeitnehmern, die von ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz entfernt eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellen, soweit ein Tarifvertrag dies vorsieht. Der Arbeitgeber kann dies unmittelbar oder mittelbar tun, also zum Beispiel ein Hotelzimmer anmieten oder einen Makler einschalten.
Die Anforderungen an die Unterkunft hängen vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Unter anderem muss die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung gewährleistet sein. Der Wohnraum muss beheizbar sein und funktionierende sanitäre Einrichtungen haben. Jedem Bewohner muss mindestens eine Fläche von acht Quadratmetern zur Verfügung stehen.
Darf ich in meinem eigenen Betrieb übernachten?
Eine gelegentliche Übernachtung im eigenen Betrieb ist unkritisch. Wer hin und wieder im Büro nächtigt, verstößt nicht gegen Gesetze oder Verordnungen. Es ist auch nicht notwendig, einen Zweitwohnsitz anzumelden oder eine Nutzungsänderung zu beantragen, da die gewerbliche Nutzung Schwerpunkt der Räumlichkeiten bleibt. Sollten sich die Übernachtungen jedoch auf mehr als 60 Tage im Jahr summieren, sollten Sie einen Zweitwohnsitz anmelden.
Darf ich in meinem Büro wohnen?
Wenn Sie Ihre eigene Gewerbeimmobilie als Wohnung nutzen möchten, sollten Sie sich zuerst beim zuständigen Bauamt informieren, ob eine Nutzungsänderung möglich ist. Ohne eine Genehmigung des Bauamtes ist es nicht erlaubt, eine Gewerbeimmobilie als Wohnung zu nutzen. Allerdings unterstützen viele Städte und Kommunen wegen der Wohnungsknappheit die Umwandlung in Wohnraum.
Möglicherweise müssen Sie die Wohnung hier und dort umbauen, außerdem Brand- und Lärmschutz nachweisen. Die Nutzungsänderung teilen Sie zudem dem Finanzamt mit, da für privat genutzte und gewerbliche Immobilien andere Besteuerungskriterien herangezogen werden.
Darf ich im angemieteten Büro wohnen?
Nein. Wenn Sie eine Wohnung ausdrücklich zur gewerblichen Nutzung anmieten, dürfen Sie sie nicht einfach zur Privatwohnung umfunktionieren. Möglich ist dies mit der Zustimmung des Vermieters und einem Nachtrag zum Mietvertrag. Als Mieter sollten Sie unbedingt eine schriftliche Genehmigung ihres Vermieters einholen.
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