Wann sollte ich eine baldige Vaterschaft in der Bewerbung erwähnen?
Letztlich steckt hinter der Frage nach einer Schwangerschaft oder einer baldigen Vaterschaft eine berechtigte Sorge des Arbeitgebers: Wird der Mitarbeiter, den wir gerade einstellen, um eine wichtige, freie Stelle zu besetzen, gleich wieder ausfallen und in Elternzeit gehen?
Aus der Perspektive des Arbeitgebers wäre dies dann eine Fehlinvestition. Die Stelle müsste – zumindest vorübergehend – neu besetzt werden. Das verdoppelt die Recruitingkosten. Zudem ist nicht gesichert, dass der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurückkommt. Und wer erstmal ein bis drei Jahre aus dem Job raus ist, in dem er oder sie kaum drin war, kann im Grunde auch gleich wieder neu angelernt werden.
Sicher, auf der anderen Seite geht die Familienplanung den Arbeitgeber schlicht nichts an. Privatsache! Das sehen Arbeitsrichter genauso, weshalb man auf die Frage ja auch mit einer Lüge antworten darf, ohne Repressalien fürchten zu müssen.
Nun gibt es allerdings auch zahlreiche Arbeitgeber, die sich eine besonders hohe Familienfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben. Manche werben damit sogar in der Stellenanzeige oder auf der Firmenwebsite (recherchieren!). Solche Arbeitgeber manchen sich zwar dieselben obigen Gedanken, stehen einer kurzen Elternzeit aber meist durchaus aufgeschlossen gegenüber.
Und – das muss man hier auch sagen: Männer haben den Vorteil, dass sie eben nicht in den Mutterschutz müssen und sehr häufig eine vergleichsweise wesentlich kürzere Elternzeit nehmen als Frauen: zwischen einem und drei Monaten im Durchschnitt.
Überdies gelten Kinder immer auch als ein Zeichen von Stabilität und örtlicher Gebundenheit. Das macht Arbeitnehmer überhaupt nicht unattraktiv, im Gegenteil: So jemand wird wegen eines besseren Jobangebots nicht sofort wegziehen. Schließlich gibt es da noch die Familie zuhause, die mitziehen müsste.
Falls Sie also bald Vater werden, aber zugleich nicht vorhaben in Elternzeit zu gehen (oder nur sehr kurz), können Sie das in der Bewerbung durchaus erwähnen. Bei ausgewiesen familienfreundlichen Unternehmen sogar erst recht.