Kann ich zur Spätschicht gezwungen werden?
Schichtarbeit ist heute keine Seltenheit. Ob in der Produktion, bei der Polizei, in Krankenhäusern oder Notärzten. Oft dient sie der besseren wirtschaftlichen Ausnutzung von Maschinen und Anlagen. Oder zur Erledigung wichtiger Tätigkeiten, die in der regulären Arbeitszeit nicht in vollem Umfang erledigt werden können. Oder eben zur Betreuung von Patienten in Kliniken, die natürlich rund um die Uhr betreut werden müssen.
Tatsächlich kann der Arbeitgeber Schichtarbeit vorschreiben. Ist ein Betriebsrat im Unternehmen, hat der dabei allerdings ein Mitspracherecht.
Das bedeutet aber eben auch: Sie können durchaus zur Spätschicht gezwungen werden, wenn in Ihrem Unternehmen Schichtarbeit gilt. Der Arbeitgeber muss sich dabei allerdings an die geltenden Gesetze halten. Dazu gehört, dass die gesetzlichen Arbeitszeit und die Pausen eingehalten werden.
Wie immer, gibt es auch hierbei ein paar Ausnahmen, bei denen Sie der Arbeitgeber nicht zur Spätschicht zwingen kann.
Da Schichtarbeit mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, sollten Sie sich, bevor Sie eine Arbeitsstelle mit Schichtarbeit annehmen, arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Sind Sie bereits im Schichtdienst tätig, wird eine arbeitsmedizinische Untersuchung mindestens alle drei Jahre empfohlen.
Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sollte die Untersuchung einmal jährlich durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber muss die Kosten für diese Untersuchung tragen. Die Untersuchung wird teilweise auch vom Betriebsarzt oder von einem überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten angeboten.
Zur Spätschicht nicht gezwungen werden, können Sie, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich im Mutterschutz befinden.
Auch darf Sie der Chef nicht plötzlich zur Spätschicht zwingen, wenn eine andere Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und Spätschicht aus plausiblen Gründen für Sie nicht möglich ist.
Bevor Sie der Arbeitgeber also dazu abkommandiert, muss der Betriebsrat eingeschaltet werden. Bei Arbeitnehmern mit Kindern muss der Arbeitgeber überdies die familiären Pflichten und die Betreuungszeiten beachten.
Muss ich Spätschicht in der Ausbildung machen?
Absolvieren Sie eine Ausbildung in einem Unternehmen, in dem im Schichtdienst gearbeitet wird, kann der Schichtdienst auch für die Auszubildenden gelten. Das kommt auf den Ausbildungsberuf an.
Ob der Schichtdienst für Sie gilt und welches Gesetz auf Sie zutrifft, hängt davon ab, ob Sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben:
- Für diejenigen, die das 18. Lebensjahr schon vollendet haben, greift das Arbeitszeitgesetz.
- Anders sieht es für Jugendliche unter 18 Jahren aus. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
In der Ausbildung müssen Sie Spätschicht machen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und wenn das der Ausbildungsberuf und der Arbeitgeber erfordern. Bei einer dualen Ausbildung, die sich aus Berufsschule und betrieblicher Tätigkeit zusammensetzt, müssen Sie, wenn Sie im Betrieb arbeiten, ebenfalls Schichten absolvieren.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie jünger als 18 Jahre sind. Ob Sie dann Spätschicht machen müssen, hängt von Ihrem Betrieb und von den Regelungen im Jugendarbeitszeitgesetz ab. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach dem Jugendarbeitszeitgesetz nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten.
Das Jugendarbeitszeitgesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor: Danach dürfen Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr und in der Landwirtschaft bis 21 Uhr arbeiten. Der Arbeitgeber hat also das Recht, Auszubildende im Alter ab 16 Jahren in Schicht arbeiten zu lassen, wenn es sich nicht um Nachtschicht handelt.
Was sagt das Arbeitsrecht zu meinen Arbeitszeiten?
Rechtliche Grundlage für die Schichtarbeit ist das Arbeitszeitgesetz. Es schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Für die Arbeitnehmer geht es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, während es für die Arbeitgeber um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit geht.
Das Gesetz regelt die Arbeitszeit, die Mindestruhezeiten und die Mindestpausen. Abweichungen sind durch den Tarifvertrag und durch Betriebsvereinbarungen möglich. Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte, Chefärzte und Leiter von Dienst- und Personalstellen im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Arbeit im Schichtdienst und in den gängigen Schichtsystemen. Im §6 ist festgelegt, dass bei Schichtarbeit die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Das betrifft die reguläre Arbeitszeit ohne Pausen.
Das gilt auch für die Arbeit in der Spätschicht: Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf zehn Stunden ist gemäß Arbeitszeitgesetz möglich. Das ist jedoch die Ausnahme und sollte nur dann erfolgen, wenn innerhalb eines Monats durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Eine Verlängerung der Arbeitszeit an Werktagen auf mehr als zehn Stunden ist möglich, wenn das laut Tarifvertrag vorgesehen ist und wenn regelmäßig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt.
In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen kann nach dem Arbeitszeitgesetz länger als zehn Stunden am Tag gearbeitet werden. Ist eine Überschreitung der Arbeitszeit von acht bis zehn Stunden im öffentlichen Interesse nötig, kann das die zuständige Aufsichtsbehörde zulassen.
Das Gesetz regelt auch die Pausenzeiten. Nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden am Stück muss der Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von neun Stunden am Tag stehen dem Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Pause zu.
Bei der Schichtarbeit spielen auch die Ruhezeiten ein Rolle, die im Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Nach Beendigung der Arbeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden am Stück.
Das gilt auch beim Schichtwechsel. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit wird nicht eingehalten, wenn ein Schichtarbeiter um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr die Frühschicht antritt. Auch hier kann der Tarifvertrag andere Regelungen vorsehen.
Muss die Schichtarbeit im Arbeitsvertrag stehen?
Der Arbeitsvertrag regelt die Grundlagen Ihres Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören die Tätigkeit, die Arbeitszeit und die Vergütung.
Im Arbeitsvertrag ist geregelt, ob es sich bei Ihrer Arbeitsstelle um eine Voll- oder Teilzeitstelle handelt. Der Arbeitsvertrag enthält auch Regelungen über die wöchentliche Arbeitszeit.
Im Arbeitsvertrag sollten auch Regelungen über Überstunden festgehalten werden. Sind Überstunden nicht im Arbeitsvertrag geregelt, kann der Arbeitgeber keine Überstunden von Ihnen verlangen. Der Chef kann Überstunden jedoch anordnen, wenn sie in Freizeit abgegolten werden.
Im Arbeitsvertrag muss Schichtarbeit nicht festgeschrieben werden. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Schichtarbeit einzuführen, auch wenn das nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er muss dafür zuvor jedoch den Betriebsrat hören. Sie müssen also Spätschicht arbeiten, wenn das nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist und der Arbeitgeber Schichtarbeit einführt. Sinnvoll ist jedoch eine Änderung des Arbeitsvertrages, wenn Schichtarbeit eingeführt werden soll.
Wie oft darf man in der Spätschicht arbeiten?
Arbeiten Sie im Schichtdienst, gehören regelmäßige Spätschichten dazu. Auch dann, wenn Sie sonst keine Schicht arbeiten, kann der Arbeitgeber anordnen, dass Sie im Ausnahmefall in Spätschicht arbeiten. Es kommt darauf an, dass die Ruhezeiten und die Pausenzeiten eingehalten werden.
Das Arbeitszeitgesetz enthält keine gesetzlichen Regelungen, wie oft Sie Spätschicht arbeiten dürfen. Sie dürfen Spätschichten mit einer Arbeitszeit von acht Stunden arbeiten. Spätschichten mit einer Arbeitszeit von zehn Stunden sind möglich, wenn Sie sonst innerhalb von sechs Monaten oder 24 Stunden im Durchschnitt acht Stunden arbeiten.
Liegen keine Ausnahmen und keine tariflichen Regelungen für die Sonntagsarbeit vor, können Sie sechs Spätschichten in Folge mit werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden leisten. Diese Arbeitszeit gilt beispielsweise von Montag bis Samstag. In der folgenden Woche dürfen Sie dann sechs Tage in Folge Frühschicht mit einer werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden arbeiten.
Kann ich mich mit einem Attest vom Schichtdienst befreien lassen?
Das gesundheitliche Risiko ist für Schichtarbeiter höher als für diejenigen, die nicht im Schichtdienst arbeiten. Häufig kommt es zu Magen-Darm-Beschwerden, Burnout, Depressionen oder chronischer Erschöpfung. Vor allem Nachtschicht schadet der Gesundheit.
Ergibt die arbeitsmedizinische Untersuchung, auf die Sie Anspruch haben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht mehr arbeiten können, ist eine Befreiung von der Nachtschicht durch ein ärztliches Attest möglich.
Der Arbeitgeber darf Sie dann nicht als arbeitsunfähig einstufen. Sie haben Anspruch auf eine Beschäftigung ohne Nachtschicht. Eine Befreiung von der Spätschicht ist durch ein ärztliches Attest nicht möglich. Der Arbeitgeber kann Sie jedoch auf einen Tagarbeitsplatz ohne Schicht umsetzen.
Darauf haben Sie auch dann Anspruch, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre ist und für das es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt oder wenn Sie einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen versorgen, der nicht von einer anderen in Ihrem Haushalt lebenden Person versorgt werden kann.