Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen?
Die Bewerbung war erfolgreich. Vor Ihnen liegt ein konkretes Jobangebot. Nächsten Monat könnte es schon losgehen. Doch zwischen Ihnen und dem neuen Job steht leider noch eine lange Kündigungsfrist…
Der Kündigungsschutz, der in Deutschland für viele Arbeitnehmer ein Segen ist, kann an solchen Stellen auch mal zum Fluch werden. Schließlich sind Kündigungsfristen keine Einbahnstraße.
In erster Linie schützen Sie Arbeitnehmer davor, von jetzt auf gleich den Job zu verlieren. Mal eben einen Mitarbeiter feuern – das geht hierzulande nicht. Dazu brauchen Arbeitgeber triftige Kündigungsgründe – und sie müssen alle gesetzlichen und vertraglichen Fristen einhalten (mit Ausnahme der fristlosen Kündigung).
Doch jede Medaille hat zwei Seiten: Dasselbe Gesetz schützt auch Arbeitgeber vor sprunghaften Mitarbeitern. Schließlich planen die Unternehmen mit deren Arbeitskraft und müssen Planstellen im Falle einer Arbeitnehmerkündigung zeitnah adäquat besetzen. Das kostet Zeit und Geld.
Entsprechend gelten zunächst die folgenden gesetzlichen Kündigungsfristen:
Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
(Quelle: § 622 Abs. 3 BGB)
Dauer des Arbeitsverhältnisses |
Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) |
ab 7. Monat | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
Es können aber eben auch (tarif-)vertragliche und damit längere Kündigungsfristen gelten. Nicht selten stehen im Arbeitsvertrag sogenannte dynamische Fristen. Heißt: Diese verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wird im Arbeitsvertrag eine solch lange Kündigungsfrist vereinbart, ist diese von beiden Parteien gleichermaßen einzuhalten.
Daher lautet die Antwort auf die obige Frage: Verkürzen lässt sich diese nur im beiderseitigen Einverständnis.
Es gibt aber noch ein paar Optionen…
Wie komme ich schneller aus meinem alten Arbeitsvertrag?
Wer den Job wechseln will, sollte zunächst in seinen Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist gilt:
- Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen oder wurde eine vertragliche Kündigungsfrist vereinbart?
- Gibt es einen Tarifvertrag, der die Kündigungsfristen regelt? Das ist im Arbeitsvertrag vermerkt?
- Wieviel Resturlaub haben Sie noch? Auch der kann den Verbleib beim alten Arbeitgeber verkürzen.
Tatsächlich ist es so, dass manche Arbeitsverträge ungültige Klauseln enthalten. Zum Beispiel eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber. In dem Fall wäre die Vereinbarung dazu nichtig und es gilt stattdessen die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
Aus Sicht der Arbeitnehmer ist es daher grundsätzlich am besten, wenn die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sehen nämlich nur eine Verlängerung der Kündigungsfrist bei steigender Betriebszugehörigkeit für ArbeitGEBER vor. ArbeitNEHMER hingegen dürfen danach auch nach zehn Jahren Zusammenarbeit innerhalb von vier Wochen kündigen.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag prüfen kann.
Aber auch so bleiben Ihnen noch ein paar Hintertürchen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen beziehungsweise schneller aus dem alten Arbeitsvertrag zu kommen:
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Kündigungsfrist verkürzen durch Aufhebungsvertrag
Der schnellste und einfachste Weg vorzeitig aus dem alten Arbeitsvertrag zu kommen, ist der sogenannte Aufhebungsvertrag. Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Jobwechselwunsch und bitten Sie ihn darum, sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Durch den Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis zu einem vereinbarten (früheren) Datum beendet werden – ohne dass die lange Kündigungsfrist dabei eine Rolle spielt. Damit der Vertrag gilt, müssen ihn aber beide Parteien unterschreiben.
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Kündigungsfrist verkürzen durch Resturlaub
Prüfen Sie wie viele Urlaubstage Ihnen noch bleiben. Diesen Resturlaub können Sie natürlich so nehmen, dass er bis an den – laut Kündigungsfrist – letzten Arbeitstag heranreicht. Auch damit lässt sich die Kündigungsfrist verkürzen. Allerdings darf der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubs aus betrieblichen Gründen verweigern – zum Beispiel weil zu viele andere Kollegen dort schon Urlaub genommen haben oder weil Mitarbeiter krankheitsbedingt fehlen. In dem Fall muss Ihnen der Chef die restlichen Urlaubstage zumindest auszahlen.
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Kündigungsfrist verkürzen durch fristlose Kündigung
Nicht nur Arbeitgeber – auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen und damit eine lange Kündigungsfrist umgehen. Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zulässig ist eine solche fristlose Kündigung durch den Mitarbeiter zum Beispiel, wenn die weitere Zusammenarbeit für Sie nicht mehr zumutbar wäre. Mögliche Gründe dafür können Handgreiflichkeiten von Seiten des Arbeitgebers sein, anhaltendes Mobbing oder Psychoterror sowie ausbleibende Gehaltszahlungen.
Die beste Option von allen, um die lange Kündigungsfrist zu verkürzen oder zu umgehen, bleibt aber immer das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten. Der hat ja auch nichts von einem demotivieren Mitarbeiter auf dem Sprung. Bieten Sie also zum Beispiel an Projekte schneller abzuschließen, Nachfolger einzuarbeiten oder beim Recruiting durch Ihre Kontakte zu helfen.
Oft ist es so: Wenn Sie Ihre Unterstützung anbieten und Verständnis für die Lage des Chefs zeigen, zeigt der auch ein Entgegenkommen bei der Verkürzung der Kündigungsfrist.