Was ist ein Einfühlungsverhältnis?
Das Einfühlungsverhältnis ist auch als „Schnupper-Praktikum“ bekannt. Der Arbeitgeber möchte einen Kandidaten live im Betrieb erleben, um sich ein Urteil über eine mögliche Einstellung erlauben zu können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer lernen sich besser kennen – und finden heraus, ob sie überhaupt zueinander passen.
Das Einfühlungsverhältnis ist wohlgemerkt kein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber meldet den Bewerber weder beim Finanzamt noch bei den Sozialversicherungsträgern an. Ist der Bewerber aktuell arbeitslos gemeldet, benötigt der Arbeitgeber für das Einfühlungsverhältnis allerdings eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
Während des Schnupper-Tags gilt zwar das Hausrecht des Arbeitgebers. Ein Weisungsrecht hat er aber nicht. Der Kandidat ist in keinster Weise verpflichtet, Aufgaben im Betrieb zu übernehmen. Im Gegenteil: Leistet er während des Einfühlungsverhältnisses vollwertige Arbeit ab, könnte sich daraus hinterher ein reguläres Arbeitsverhältnis ergeben – sofern der Bewerber vor Gericht geht.
Darum ist es aus Arbeitgebersicht ratsam, sich vorab durch eine schriftliche Vereinbarung abzusichern (siehe ganz unten) – und diese auch konsequent umzusetzen. Aus der Vereinbarung muss hervorgehen, dass es sich um ein Einfühlungsverhältnis und eben nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass der Arbeitgeber nicht auf pünktliches Erscheinen des Bewerbers pocht und ihm keinen festen Zeitrahmen vorgibt.
In der Praxis läuft das Einfühlungsverhältnis so ab: Der Kandidat kommt im Betrieb vorbei, schaut sich alles an und an seinem potenziellen Arbeitsplatz um, spricht mit den Kollegen, nimmt vielleicht an einem Meeting teil und übernimmt kleinere Aufgaben.
Nicht zu verwechseln ist das Einfühlungsverhältnis mit der der Probezeit. Dabei hat der Arbeitnehmer bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, kann aber innerhalb der vereinbarten Probezeit ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt werden.
Wie lange darf ein Einfühlungsverhältnis dauern?
Gesetzlich geregelt ist diese Frage nicht. Die meisten Gerichte halten es für zulässig, dass ein Bewerber unentgeltlich für ein paar Tage in einen Betrieb hineinschnuppert.
Arbeitsrechtler empfehlen meist eine Dauer von ein oder zwei Tagen. Länger als maximal eine Woche sollte das Einfühlungsverhältnis in keinem Fall anhalten. Andernfalls riskieren Betriebe, dass Gerichte das Einfühlungs- in ein Arbeitsverhältnis umdeuten.
Manche Unternehmen begnügen sich daher sogar mit wenigen Stunden, die der Kandidat am Vormittag oder Nachmittag im Betrieb bleibt. Denkbar auch, dass er für kurze Zeiträume an verschiedenen Tagen kommt. Dabei ist immer zu beachten, dass der Bewerber keine Überstunden machen muss und jederzeit wieder gehen darf.
Werde ich für ein Einfühlungsverhältnis bezahlt?
Nein. Sinn eines Einfühlungsverhältnisses ist es aus Arbeitgebersicht, sich völlig unverbindlich ein grobes Bild über den Bewerber zu machen. Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen. Auch der Mindestlohn greift nicht.
Dem Unternehmen steht es aber frei, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Es sollte dabei aber unbedingt schriftlich fixieren, dass es sich um eine Aufwandsentschädigung und nicht um eine Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung handelt. Manche Firmen erstatten zudem die Fahrtkosten des Kandidaten.
Wann entsteht aus einem Einfühlungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis?
Wenn das Einfühlungsverhältnis von einem oder mehrerer der folgenden Merkmale geprägt ist, könnte sich daraus rechtlich ein Arbeitsverhältnis ergeben. Wenn…
- der Chef dem Kandidaten konkrete Tätigkeiten zuweist und sein Direktionsrecht ausübt.
- der Kandidat angewiesen wird, einen speziellen Arbeitsort aufzusuchen.
- der Bewerber zu festgelegten Arbeitszeiten erscheinen muss.
- der Kandidat eine Vergütung erhält.
- der Bewerber durch seine Arbeit einen Gewinn für das Unternehmen erwirtschaftet.
- der Kandidat Dienstkleidung tragen muss.
Allerdings können Bewerber während eines Einfühlungsverhältnisses durchaus kleinere Aufgaben nach eigenem Ermessen annehmen und anbieten. Immerhin wollen die meisten ihre Ansprechpartner im Betrieb von den eigenen Fähigkeiten überzeugen und den Tag nicht sinnlos vergeuden.
Bin ich während des Einfühlungsverhältnisses versichert?
Der Bewerber ist während des Einfühlungsverhältnisses nicht sozialversicherungspflichtig. Macht er einen Fehler und der Betrieb nimmt dadurch Schaden, greift seine private Haftpflichtversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung wiederum kommt nicht zum Tragen, wenn er einen Unfall hat. Es sei denn, der Bewerber ist arbeitslos gemeldet: In diesem Fall könnte er gesetzlich unfallversichert sein – zum Beispiel dann, wenn er von der Bundesagentur für Arbeit zur Probearbeit geschickt worden ist.
Wie sichern sich Betriebe ab?
Firmen ist dringend anzuraten, eine Vereinbarung über das Einfühlungsverhältnis schriftlich aufzusetzen. Aber Achtung: Die Inhalte müssen auch mit der Realität übereinstimmen. Wenn in der Vereinbarung von drei Stunden Anwesenheit die Rede ist, der Bewerber in Wahrheit aber volle acht Stunden gearbeitet hat, könnte die Faktenlage den Betrieb in die Bredouille bringen.
Diese Punkte gehören zwingend in die schriftliche Vereinbarung über ein Einfühlungsverhältnis:
- Vorname und Nachname des Bewerbers
- Firma
- Ort
- Zeitraum
- Vermerk, dass der Kandidat zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist und das Schnupper-Praktikum zu jedem Zeitpunkt beenden kann
- Hinweis, dass der Bewerber nicht für seine Arbeitsleistung vergütet wird bzw. lediglich eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand erhält.
- Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes für den Bewerber – auch über das Einfühlungsverhältnis hinaus
- Unterschriften