Was ist eine Dienstreise?
Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitseinsatz fernab seiner regulären Arbeitsstätte hat, unternimmt eine Dienstreise. Der Arbeitsort darf sich jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zur regulären Arbeitsstätte befinden. Ist der Arbeitnehmer zum Beispiel drei Straße weiter im Einsatz, handelt es sich nicht um eine Dienstreise, sondern um einen Dienstgang.
Auch der tägliche Anfahrtsweg vom Wohnort zum Arbeitsort ist keine Dienstreise. Es handelt sich um Wegezeit. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird daher auch nicht vergütet. Allerdings können Arbeitnehmer die Kosten für ihren Anfahrtsweg über die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.
Ist die Fahrt zur Arbeit schon Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber darf eine Dienstreise auch anordnen – selbst dann, wenn diese Regelung im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgehalten wurde. Eine Dienstreise kann üblicherweise sein:
- Termine bei Kunden
- Vertragsgespräche mit Zulieferern und Partnern
- Besuche von Tagungen und Konferenzen
- Meetings in anderen Niederlassungen und Filialen des Arbeitgebers
Was ist Arbeitszeit?
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist…
die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
Arbeitnehmer dürfen – von Ausnahmen abgesehen – eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Nach dem Ende der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ruhepause von 11 Stunden am Stück gewähren. Ausnahmen gibt es in Branchen wie der Gastronomie oder in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern.
Was gilt als Arbeitszeit?
Zudem sagt Paragraph 11 des Arbeitszeitgesetzes, dass „mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.“ Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, haben sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb der nächsten zwei Wochen.
Diese Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz sind auch für Dienstreisen relevant. Bei kürzeren Dienstreisen, die während der regulären Arbeitszeit erfolgen, kommt es zwar nur selten zu Verstößen. Bei längeren und weiteren Dienstreisen hingegen gerät so mancher in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Darum ist es wichtig einordnen zu können, ob die Reisezeit als Arbeitszeit anzusehen ist…
Gilt die Dienstreise als Arbeitszeit?
Erfolgt eine Dienstreise während der Arbeitszeit, zählt die Anreise mit Flugzeug, Pkw oder Bahn als Arbeitszeit – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer währenddessen arbeitet oder nicht.
Bei einer Dienstreise außerhalb der Arbeitszeit kann eine Einordnung etwas komplizierter werden. Nach der sogenannten Beanspruchungstheorie gilt die Reisezeit dann als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter unterwegs in einem Maße beansprucht ist, das eine Einordnung als Arbeitszeit rechtfertigt. Ob dies der Fall ist, hängt wiederum maßgeblich von den Anweisungen des Vorgesetzten und der Art des Verkehrsmittels ab.
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Anreise mit Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln
Flugzeuge, Busse und Bahnen sind Verkehrsmittel, die der Arbeitnehmer bei der Anreise nicht selbst steuert. Gibt ihm der Chef nun die Anweisung mit auf den Weg, unterwegs Dokumente zu prüfen oder Telefonate zu führen, gilt die Reisezeit als Arbeitszeit.
Kann der Arbeitnehmer seine Zeit hingegen frei gestalten, also schlafen, einen Film gucken oder Musik hören, dann ist die Reisezeit Ruhezeit. Ruhezeit ist sie offiziell auch dann, wenn der Mitarbeiter sich freiwillig beruflichen Dingen widmet, zum Beispiel seine E-Mails checkt.
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Anreise mit dem Auto
Die Reisezeit in einem Auto gilt, sofern der Arbeitnehmer den Pkw selbst steuert, als Arbeitszeit. Der Fahrer wird geistig und körperlich in einem Maße beansprucht, das die Einordnung als Arbeitszeit legitimiert.
Aber: Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zuvor freigestellt, welches Verkehrsmittel er für die Dienstreise nutzt, und der Arbeitnehmer fährt daraufhin freiwillig mit dem Auto, dann gilt die Reisezeit NICHT als Arbeitszeit. Er hätte ja ein anderes Verkehrsmittel wählen können. Ausnahmen wiederum kann es geben, wenn die Anreise mit Bus oder Bahn deutlich länger gedauert hätte.
Wann ist Reisezeit immer Arbeitszeit?
Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben, können ihre Aufgaben nicht ohne Reisetätigkeit erfüllen. Darum sind für sie Wegezeiten stets als Arbeitszeit zu werten.
Für Außendienstmitarbeiter etwa ist die Fahrt von Kunde zu Kunde genauso Arbeitszeit wie die Fahrt aus dem Homeoffice zum Kunden – und auch die letzte Fahrt des Tages vom Kunden zurück ins Homeoffice.
Arbeitnehmer ohne feste Arbeitsstätte sind zum Beispiel:
- Postbote
- Taxifahrer
- Berufskraftfahrer
- Kurierfahrer
- Busfahrer
- Straßenbahnfahrer
- Lokführer
- Zugbegleiter
- Müllfahrzeugfahrer
- Pilot
- Seeleute
- Handelsvertreter
- Reiseleiter
Ist die Zeit vor Ort Arbeitszeit?
Wenn Sie am Zielort Ihrer Dienstreise arbeiten, dann handelt es sich folgerichtig um Arbeitszeit. Der reine Aufenthalt vor Ort ist hingegen KEINE Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Wenn Sie etwa auf Ihrem Zimmer sind und Fernsehen gucken, surfen oder Musik hören.
Auch das Abendessen nach einem Meeting und die Übernachtung zählen nicht zur Arbeitszeit. Wenn Ihr Arbeitgeber allerdings Arbeit anordnet, dann wird aus der Ruhezeit Arbeitszeit.
Wie wird eine Dienstreise vergütet?
Ob eine Dienstreise vergütet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich unterscheiden zwischen…
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Berufe, in denen die Reisetätigkeit wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist
Berufskraftfahrer oder Busfahrer werden selbstverständlich vergütet, wenn sie unterwegs sind. Anspruch auf Vergütung haben aber beispielsweise auch Beschäftigte, die regelmäßig auf verschiedenen Baustellen eingesetzt werden und dafür umherreisen müssen wie Monteure, Bauleiter und Bauarbeiter.
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Dienstreise währen der Arbeitszeit
Findet die Dienstreise während der regulären Arbeitszeit statt, muss sie vergütet werden. Geregelt ist dies in Paragraph 611 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Dienstreise außerhalb der Arbeitszeit
In diesem Fall kann die Vergütung unter Umständen entfallen. Häufig wird im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt, ob Reisezeiten, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen, entlohnt werden. Fehlt eine Regelung, kommt es auf die konkrete Situation und den Einzelfall an.
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