Darf ich dem Chef an Karneval die Krawatte abschneiden?
Egal ob Chef oder Kollege: Die Antwort lautet „Nein“. Das Recht auf Eigentum besteht auch in der Karnevalszeit. Im rechtlichen Sinne ist das Abschneiden der Krawatte eine Sachbeschädigung. Der Betroffene kann also vom Jecken für die kaputte Krawatte Schadensersatz verlangen. Das gilt unter Kollegen wie gegenüber Chefs.
Allerdings gehen Juristen von einer stillschweigenden Einwilligung aus, wenn Männer in Karnevalshochburgen am Weiberfasching eine Krawatte tragen. Also in Köln oder Düsseldorf muss Mann davon ausgehen, dass der Binder von den jecken Kolleginnen gekürzt wird. Schließlich regieren die Weiber an eben diesem Donnerstag.
Anders sieht es allerdings in nicht so karnevalistisch geprägten Regionen aus. In Essen verurteilte beispielsweise das Amtsgericht eine Arbeitnehmerin zu Schadenersatz, weil auch die beim Anblick der Krawatte zur Schere gegriffen hatte. Pech, wenn es sich dann auch noch um eine teure Seidenkrawatte handelt…
Auch wenn Karneval ist: Im Büro und auf der Arbeit gilt keine Narrenfreiheit.
Egal, wie lustig es zugeht: Grobe Beleidigung und Entgleisungen gegenüber dem Chef können selbst an den tollen Tagen zu einer fristlosen Kündigung führen. Sogar dann, wenn die Party außerhalb der Arbeitszeit stattfand, wie das LAG Hamm urteilte.
Also bitte benehmen Sie sich auch an Karneval im Job: kein Grabschen, keine anzügliche Witze, keine sexuelle Belästigung von Kolleginnen und Kollegen, keine ausfälligen Sprüche gegenüber Vorgesetzten. Und vor dem Abschneiden der Krawatte lieber fragen: Ein humorloser Karnevalsmuffel könnte dafür Ersatz verlangen…