Ist eine wiederholte Bewerbung nach Absage möglich?
Sogenannte Mehrfachbewerbungen beim selben Arbeitgeber sind gar nicht so selten. Meist interessieren sich die Kandidaten für mehrere ausgeschriebene Posten im selben Unternehmen und bewerben sich gleichzeitig darauf. Motto: Doppelt hält besser…
In solchen Fällen gilt die Grundregel: Sie können sich jederzeit auf zwei oder mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Die Positionen müssen aber zu Ihren Qualifikationen passen. Oder anders formuliert: Sie sollten in beiden (oder mehreren) Fällen mithilfe Ihres beruflichen Werdegangs begründen können, warum Sie für diese und jene Stelle geeignet sind.
Ansonsten drängt sich schnell der Eindruck auf, dass Sie einfach nur nach einem Job suchen, viel können, aber nichts so richtig gut.
Dasselbe gilt aber auch für die Mehrfachbewerbung nachdem Sie schon eine Absage erhalten haben. So eine Jobabsage ist kein Hausverbot. Sie können sich bei diesem Arbeitgeber jederzeit wieder bewerben – nach einem Monat oder nach zehn Jahren. Das macht überhaupt keinen Unterschied.
Entscheidend ist dafür jedes Mal die Begründung zur Bewerbung:
- Warum sind Sie für die Stelle die Bestbesetzung?
- Warum sollte man Sie einstellen?
- Was qualifiziert Sie für diesen Job?
Entsprechend müssen Sie dann natürlich auch Ihr Anschreiben sowie Ihren tabellarischen Lebenslauf umformulieren. Dieselben Unterlagen einfach nochmal einzureichen – das reicht nicht (und wirkt überdies billig bis einfallslos).
Sowohl die Stationen, Interessen und Kompetenzen im Lebenslauf wie auch die Motivation im Anschreiben müssen auf die neue Position fokussiert werden und dafür Relevanz besitzen. Sonst funktioniert die wiederholte Bewerbung beim selben Arbeitgeber nicht.
Ansonsten aber gilt: Bewerben Sie sich ruhig aufs Neue beim selben Arbeitgeber!
Was haben Sie schon zu verlieren? Wenn Sie keine zweite Bewerbung schreiben, kennen Sie die Antwort schon: 100 Prozent keine Stelle. Wenn Sie sich aber bewerben, stehen Ihre Chancen immerhin schon Fifty-Fifty!
Kann ich mich auf dieselbe Stelle nochmal bewerben?
Ja, auch das können Sie tun. Allerdings ist der Zeitpunkt für die wiederholte Bewerbung entscheidend.
Kurz nachdem Sie die Absage erhalten haben, ist es wenig sinnvoll, gleich wieder eine neue (und natürlich überarbeitete) Bewerbung rauszuschicken. Schreibt das Unternehmen aber die Position nach vier bis sechs Wochen erneut aus, dann ist das meist ein Zeichen dafür, dass die Stelle nicht besetzt werden konnte.
In dem Fall spricht nichts dagegen, wenn Sie einen zweiten Anlauf wagen und sich nochmal bewerben. Zugegeben: Die Chancen für einen Erfolg im zweiten Anlauf stehen nicht allzu hoch. Aber vielleicht waren Ihre Bewerbungsunterlagen beim ersten Mal einfach nicht relevant, strukturiert, übersichtlich genug, sodass Sie bereits die Vorauswahl nicht bestanden haben.
Was Sie überdies tun sollten:
- Lesen Sie die neue Stellenanzeige genau durch und vergleichen Sie das Jobangebot mit der ersten Ausschreibung: Was hat sich verändert? Sollte das Unternehmen jetzt andere Schwerpunkte im Stellenprofil setzen, müssen Sie das in Anschreiben und Lebenslauf berücksichtigen.
- Analysieren Sie Ihre selbstkritisch Ihre bisherigen Bewerbungsunterlagen: Was lässt sich noch verbessern? Womöglich können Sie an Layout und Design noch etwas optimieren. Vielleicht sind es auch die einzelnen Qualifikationen, die Sie nicht gut genug herausgearbeitet haben. Zeigen Sie dem Leser und Personalverantwortlichen, wo Sie sich seitdem verbessert und weiterentwickelt haben. Womöglich ist ja jetzt noch eine wichtige Zusatzqualifikation hinzu gekommen?!
- Wenn Sie unsicher sind oder partout keine Idee haben, wo noch Verbesserungspotenzial besteht, können Sie auch einen Bewerbungscoach hinzuziehen. Das kostet zwischen 100 und 300 Euro, kann sich aber durchaus lohnen – insbesondere bei einem gut bezahlten Job. Die Investition haben Sie mit dem ersten Gehalt locker wieder drin.
Optimierte Bewerbungsunterlagen könnten Sie also im zweiten Versuch bei der wiederholten Bewerbung weiterbringen. Auch hier stehen die Chancen Fifty-Fifty. Ein Versuch macht zwar Arbeit, ist es aber allemal wert, wenn es sich um Ihren Wunscharbeitgeber und Traumjob handelt.