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Sollte ich kurz nach der Probezeit kündigen?

Berufseinsteiger sind oft froh, wenn sie überhaupt einen angemessenen Job finden. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch glücklich wären. Was zum Beispiel, wenn Sie den Arbeitgeber in Ihrem ersten Job vollends überzeugen, er Sie aber nicht? Immerhin riskieren Arbeitnehmer, die in der Probezeit kündigen, erhebliche Nachteile. Also lieber erstmal die Probezeit abwarten, einen neuen Job suchen und dann kündigen?


Sollte ich kurz nach der Probezeit kündigen?

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Wie lange sollte ich mindestens im Unternehmen bleiben?

Karriereberater haben ein Standardmaß entwickelt: drei Jahre. Als Arbeitnehmer sollten Sie drei Jahre im Unternehmen bleiben, bevor Sie zu einem anderen wechseln. Das gilt insbesondere für Berufseinsteiger und Absolventen mit mittelmäßigen Noten. Sie zeigen, dass sie sich bewährt und durchgebissen haben.

In Branchen mit hoher Fluktuation können auch nur zwei oder gar anderthalb Jahre akzeptabel sein. Wer hingegen fünf Jahre im ersten Job bleibt, empfiehlt sich auf der einen Seite für eine Führungsaufgabe, verschenkt aber auf der anderen Seite Geld. Gehaltssprünge sind nur bei einem Stellenwechsel drin.

Nach drei Jahren ist es legitim, sich eine neue Herausforderung zu suchen. Wer zu früh kündigt, riskiert mehrere Nachteile:

  • Der Lebenslauf weist schon früh viele Sprünge und Lücken auf.
  • Sie erwerben eine Reputation als „schwieriger Mitarbeiter“.
  • Der Eindruck entsteht, Sie hätten in der Firma Schwierigkeiten gehabt.

Andererseits: Gerade junge Arbeitnehmer wechseln häufiger den Arbeitgeber als ältere. Sie müssen sich und ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt erst noch finden. Das erfordert eine gewisse Experimentierfreude und Flexibilität.

Außerdem beweisen Sie Mut, wenn Sie immer wieder ins kalte Wasser springen und aus Ihrer Komfortzone herauskommen.

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Kann ich als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen?

Ja. Dafür ist die Probezeit gedacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich gegenseitig besser kennenlernen. Hat die eine Seite das Gefühl oder die Gewissheit, dass es nicht passt, kann sie kurzfristig die Reißleine ziehen. Das ist ein völlig legitimer Schritt.

Allerdings sollten Arbeitnehmer auch nicht voreilig in der Probezeit kündigen – erst recht nicht aus dem Bauch heraus. Klüger wäre es, den Arbeitsvertrag entfristen zu lassen und erstmal einige Monate durchzuhalten. Nur wenn es zu gravierendem Fehlverhalten kommt, Sie zum Beispiel sexuell belästigt werden oder permanent vom Chef angebrüllt werden, sollten Sie darüber nachdenken, sofort zu verschwinden.

Wer in der Probezeit kündigt, kann die Station im Lebenslauf auch dezent verschweigen. Dies ist freilich für alte Hasen einfacher als für Grünschnäbel, die noch wenig Berufserfahrung und Stationen aufzuweisen haben.

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Soll ich mich durchbeißen oder kündigen?

Tatsächlich sollten Arbeitnehmer strategisch vorgehen. In der Probezeit zu kündigen empfiehlt sich nur bei gravierenden Verstößen des Arbeitgebers. Wenn Sie aber „nur“ eine schlechte Woche hatten oder wegen der Bürokratie frustriert sind oder ein Kollege Sie piesackt, sind das keine guten Gründe.

Speziell Berufseinsteiger sollten sich bewusst machen, dass es zu derartigen Problemen in JEDEM Unternehmen kommt. Das perfekte, paradiesische Arbeitsumfeld existiert leider nicht – nirgends!

Nach der Probezeit verfügen Sie als Mitarbeiter über mehr Sicherheit. Das sollte Ihnen Auftrieb und neue Motivation geben – immerhin ist Ihre Übernahme ja als Lob zu werten. Der Arbeitgeber möchte Sie halten! Versuchen Sie, die kommenden Monate zu nutzen, um sich weiter ins Team zu integrieren, Aufgaben gut zu erfüllen und Projekte voranzutreiben. Versuchen Sie, immer besser zu werden. Das hilft Ihnen auch persönlich in Ihrer weiteren Entwicklung.

Wenn Sie danach immer noch das Gefühl haben, Sie müssen so schnell wie möglich weg, dann starten Sie Ihre Jobsuche. Aber überlegt. Gehen Sie diskret im Netz auf die Suche und nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot an. Ein fester Job ist die beste Basis für eine erfolgreiche Jobsuche. Sie können sich aus einer sicheren Position heraus bewerben, das ist Ihr Vorteil.

Legen Sie beim neuen Arbeitgeber Wert auf die Rahmenbedingungen, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie dann insgesamt weniger als drei Jahre in der Firma geblieben sind, ist das halt so. Wechseln Sie aber nur, wenn Sie davon überzeugt sind, dass sich Ihre Lage dadurch verbessert. Eine Alternative ist es im Übrigen, sich nach einer neuen Verwendung im aktuellen Unternehmen umzusehen.

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Wann kann ich in der Probezeit kündigen?

In der Probezeit können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen – mit einer Frist von zwei Wochen. Sie können sogar am letzten Tag der Probezeit noch kündigen. In einer Festanstellung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist dagegen vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.

Die Probezeit dauert bis zu sechs Monate. Viele Unternehmen schöpfen dieses Maß aus, andere belassen es bei drei oder vier Monaten.

Können Auszubildende nach der Probezeit kündigen?

Auszubildende können in der Probezeit sogar zu jedem Zeitpunkt ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung tritt sofort in Kraft. Sie müssen dann keinen weiteren Tag länger im Betrieb bleiben.

Nach dem Ende der Probezeit können Azubis nur noch außerordentlich gekündigt werden, wenn also ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Darum ist es für Auszubildende nicht ratsam, nach der Probezeit noch zu kündigen. Sie geben eine sichere Ausbildungsstelle auf – durchbeißen lohnt sich in der Regel. Es sei denn natürlich, die Arbeitsbedingungen im Betrieb verschlechtern sich auf ein unerträgliches Maß oder es kommt zu grenzwertigen Zwischenfällen.

Generell können Azubis auch nach der Probezeit problemlos mit ener Frist von vier Wochen kündigen. Sie müssen dafür einen Kündigungsgrund angeben. Im Zweifel reicht es, wenn man schreibt, dass man die Ausbildung aufgeben möchte.

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[Bildnachweis: Antonio Guillem by Shutterstock.com]

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