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Was droht mir bei Falschangaben in der Bewerbung?

Falsche Angaben in der Bewerbung sind kein Kavaliersdelikt. Wer bei entscheidenden Qualifikationen lügt, riskiert auch Jahre nach der Einstellung noch die fristlose Kündigung. Im Falle einer Urkundenfälschung (zum Beispiel bei Hochschulzeugnissen oder Doktortitel) drohen sogar noch Geldstrafe und Gefängnis. Seien Sie also mit Falschangaben in der Bewerbung extrem vorsichtig beziehungsweise extrem sorgfältig mit allen Zeitangaben und Daten zu erworbenen Kompetenzen und Zertifikaten…


Was droht mir bei Falschangaben in der Bewerbung?

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Ist Lügen in der Bewerbung ok?

Kurze Antwort: Nein. Sie müssen in der Bewerbung bei der Wahrheit bleiben. Gegen kleine kosmetische Eingriffe ist nichts zu sagen. Leichte Beschönigungen gehören zur Eigenwerbung (und nichts anderes ist die Bewerbung) dazu. Oder wie man so schön sagt: Klappern gehört zum Geschäft.

Die generellen Fakten aber müssen stimmen.

Wer seine Angaben zu Praktika, Sprachkenntnissen, Bildungsabschlüssen oder Arbeitszeugnissen frisiert, riskiert Arbeitsplatz und Karriere. Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen und übertriebene Lebenslaufkosmetik können zur fristlosen Kündigung führen – auch dann noch, wenn Sie schon seit Jahren für das Unternehmen arbeiten und man nach einem billigen Kündigungsgrund sucht (weil Sie zum Beispiel in Ungnade gefallen sind).

Zwar muss der Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass der Arbeitnehmer den Job damals nur wegen der gefälschten Qualifikationen bekommen hat. Gelingt das aber (zum Beispiel weil diese in der Stellenanzeige standen), ist es für die Hochstapler aus: die Kündigung ist vollumfänglich wirksam.

Und selbst wenn die Vorspiegelung falscher Tatsachen für die Einstellung keine Rolle spielte, wäre immer noch eine außerordentliche Kündigung möglich – etwa, weil das Vertrauensverhältnis durch die Lüge unüberbrückbar beschädigt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass Lügner ihren Job verlieren.

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Welche Angaben darf ich in der Bewerbung beschönigen?

Beim Schummeln gibt es in der Bewerbung zumindest noch eine Grauzone. In die Kategorie „harmlose Kosmetik“ gehören Falschangaben zu…

  • Angeblichen Hobbys.
  • Erfahrungen im alten Job (nicht einschlägige Berufserfahrungen!)
  • Fremdsprachenkenntnissen (wenn dies auf Selbstüberschätzung beruht).
  • Qualifikationen, die über Crashkurs-Seminare erworben wurden.

Gerade diese Schnellkurs-Zertifikate von privaten Ausbildungsinstituten genießen keinen hohen Stellenwert. Man sollte davon ohnehin nicht viele angeben. Aber sie können manchmal einen ansonsten dürftigen, lückenhaften Lebenslauf etwas aufhübschen.

Versierte Personaler erkennen diese Lebenslauf-Kosmetik aber schnell und fragen dann spätestens im Vorstellungsgespräch nach. Wer dann ins Stottern gerät, hinterlässt auch keinen guten Eindruck. Da ist der direkte Weg über die Wahrheit oft der bessere.

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Welche Falschangaben in der Bewerbung sind gefährlich?

Juristisch richtig heikel wird es bei Falschangaben und handfesten Lügen aus den folgenden Bereichen:

  • Fachlichen Qualifikationen (mit Relevanz für die Besetzung)
  • Erworbene Ausbildungsabschlüsse, Bachelor- und Masterabschlüssen
  • Arbeitszeugnisse und Noten (aller Art)
  • Bisherige Arbeitgeber
  • Tätigkeitsschwerpunkte und (messbare) Erfolgen im alten Job

Hierbei handelt es sich um veritable Hochstapelei, im Einzelfall sogar um Urkundenfälschung. Arbeitsrichter kennen in diesen Punkten nur selten Gnade. Die Rechtsprechung ist da recht eindeutig:

  • Wer seine Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung. Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag dann auch Jahre später noch wegen arglistiger Täuschung anfechten. Folge: Der Arbeitsvertrag ist nichtig, das Arbeitsverhältnis also sofort beendet und der Arbeitsplatz futsch. Arbeitgeber können mitunter sogar Schandenersatz verlangen.
  • Urkundenfälschung kann wiederum mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat.

Falschaussagen im Lebenslauf, Anschreiben, generell in Bewerbung und Vorstellungsgespräch sind also tickende Zeitbomben. Womöglich nutzt sie der Arbeitgeber nicht sofort gegen den Mitarbeiter. Aber falls einmal Stellen abgebaut werden müssen, liefert man damit eine Steilvorlage für einen günstigen Abgang: fristlose Kündigung, keine Abfindung und ein zerstörter Ruf sind die Folgen.

[Bildnachweis: Savanevich Viktar by Shutterstock.com]

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