Wie gehe ich nach einem Arbeitsunfall vor?
Verunglücken Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, müssen sie umgehend medizinisch versorgt werden. Dazu befugt sind anerkannte Durchgangsärzte, welche die Verletzungen begutachten und dem Patienten einen medizinischen Plan erstellen. Zunächst wird der Arbeitnehmer krankgeschrieben und erhält seinen Lohn fort.
Besteht die Erkrankung länger als 6 Wochen fort, beruft sich der Angestellte auf das Verletzungsgeld. Es handelt sich um eine Lohnausfallleistung. Letztere wird von der Berufsgenossenschaft finanziert. Für den Arbeitgeber besteht außerdem Meldepflicht nach einem Unfall.
Zuständiger Ansprechpartner sind die Unfallkasse, die Berufsgenossenschaft sowie der Betriebsarzt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss das Unternehmen die unternommenen Erste-Hilfe-Maßnahmen zudem dokumentieren.
Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Ob eine Entschädigung gezahlt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Der Gesetzgeber hat einen engen Rahmen vorgegeben. Hierdurch stellen hohe Zahlungssummen an Geschädigte die Ausnahme dar – anders als in den USA. Durch die umfangreiche sozialrechtliche Abdeckung mit Krankengeld und Verletztengeld besteht oft kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Allerdings gibt es Konstellationen, die ihn rechtfertigen. Etwa bei vorsätzlichen oder äußerst unachtsamen Verhaltensweisen des Arbeitgebers durch ungesicherte Geräte oder weitreichende Missachtungen des Arbeitsschutze: Extrembeispiele wie ein verunglückter Dachdecker, der Schmerzensgeld nach einer Querschnittslähmung erhält, verdeutlichen die Möglichkeiten.
Glücklicherweise fallen die Schäden in den meisten Fällen geringer aus und führen nicht zur Arbeitsunfähigkeit. Dennoch können sie für die Angestellten eine erhebliche Belastung darstellen, die etwa fortan mit chronischen Schmerzen zu kämpfen haben. Betroffene sollten einen Anwalt für Schmerzensgeld aufsuchen und sich unverbindlich beraten lassen.
Was kann ich bei einem Privatunfall tun?
Anders ist die Lage, wenn Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit verunglücken. Dann sind die Aussichten auf eine Entschädigung günstig. So könnte fahrlässiges Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer bei einem Autounfall Schadensersatz nach sich ziehen. Außerhalb des Pkws zeigen aktuelle Urteile ebenso die potenziellen Erfolgsaussichten einer Klage.
Unbedingt anzuraten ist den Verunfallten, ein Gedächtnisprotokoll des Unfalls anzufertigen und (sofern vorhanden) Zeugen einzubeziehen. Zeitnah nach dem Unheil sollte der Geschädigte bei der Polizei vorsprechen. Sieht die Staatsanwaltschaft im Anschluss von der Strafverfolgung ab, ist eine Privatklage einzureichen.
Im Gerichtsverfahren versuchen die Beteiligten, den Hergang zu ermitteln und ein Urteil zu fällen. Erfahrene Rechtsanwälte, die bereits ähnliche Fälle vertreten haben, können den Erfolg realistisch einschätzen.
Leider existiert keine Garantie für Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall. Eine seriöse Rechtsberatung ist zu diesem Zweck unabdingbar. Laien empfiehlt es sich, die Meinung von Experten einzuholen und auf dieser Basis ihre Entscheidung für oder gegen den Klageweg zu treffen. Für betriebliche Unfälle gilt der Rat gleichermaßen wie für private Schäden.