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Was droht beim Konsum legaler Drogen im Büro?

Die Einnahme legaler Drogen im Büro ist zunächst kein Kündigungsgrund. Schließlich sind die Mittel legal. Kaffee ist ja auch eine Art Droge – und völlig legal. Allerdings können leistungssteigernde Substanzen und Drogen Nebenwirkung haben oder gar abhängig machen. Sollten die Mittel ähnliche Auswirkungen haben wie Alkohol, zum Beispiel die Verminderung der Reaktionsfähigkeit und Arbeitsleistung, dürfen Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter dafür abmahnen und unter Umständen auch kündigen. Ebenso kann der Chef per Weisungsrecht die Einnahme solcher Mittel generell untersagen…


Was droht beim Konsum legaler Drogen im Büro?

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Was droht Arbeitnehmern bei der Einnahme legaler Drogen im Büro?

Eine entscheidende Einschränkung bei dieser Frage ist die der Legalität. Illegale Drogen sind im Job und während der Arbeit grundsätzlich tabu. Wer illegale Drogen nimmt, kann nicht nur ein Problem mit seinem Chef bekommen. Er oder sie macht sich mit der Einnahme unter Umständen auch strafbar – schon durch die Gefährdung anderer am Arbeitsplatz.

Bei legalen Stimulanzen wiederum gibt es solche, …

  • die die Leistung steigern (zum Beispiel Kaffee) und solche
  • die die Leistung senken (zum Beispiel Alkohol).

Es gibt zwar kein umfassendes gesetzliches Alkohol- oder Drogenverbot im Job. Im Arbeitsrecht findet sich keine Vorschrift, die es einem Angestellten grundsätzlich verbieten würde, das ein oder andere Glas Bier oder Wein zu trinken.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie ungehemmt Alkohol am Arbeitsplatz konsumieren dürfen. Die fehlenden gesetzlichen Vorgaben werden häufig durch betriebliche Regelungen ersetzt. Bedeutet: Im Arbeitsvertrag kann ein solches Verbot vereinbart werden. Oder es existiert eine entsprechende Betriebsvereinbarung.

Denn der Arbeitgeber darf erwarten, dass Mitarbeiter ihre Arbeit bestmöglich und gewissenhaft erledigen. Weil das im berauschten Zustand kaum möglich ist, stellt dies dann ein verschuldetes Fehlverhalten dar.

Erscheint ein Arbeitnehmer zum Beispiel auf der Arbeit mit Restalkohol im Blut (von der Feier am Vortag), darf ihn der Chef dafür nach Hause schicken (für den Tag sogar unbezahlt) und ihn sogar abmahnen. Wer dauerhaft mit Alkohol am Arbeitsplatz negativ auffällt, riskiert also arbeitsrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall auch eine (verhaltensbedingte) Kündigung.

Noch schlimmer ist es, wenn es ein tatsächliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt. Ein solches gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die Maschinen bedienen oder andere wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben haben, bei denen Alkoholkonsum ein großes Sicherheitsrisiko bedeuten würde. Verstoßen Sie gegen ein solches Verbot, müssen Sie schon beim ersten Vergehen mit einer Abmahnung rechnen. Unter gewissen Umständen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.


Drogen im Büro: Extra-Tipp

Drogentests sind auf der Arbeit nicht erlaubt. Das würde in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters eingreifen. Ein Alkohol- oder Drogentest kann also nur auf freiwilliger Entscheidung des Arbeitnehmers beruhen. Allerdings kann Sie der Chef wegen einer wahrnehmbaren Fahne oder motorischen und verbalen Einschränkungen aufgrund des Drogenkonsums dennoch umgehend auf Verdacht nach Hause schicken. Insbesondere, wenn er dafür Zeugen hat. Sogar unbezahlt. In dem Fall müssten Sie zum Arzt gehen, um per Test das Gegenteil zu beweisen.

[Bildnachweis: Oleg Elkov by Shutterstock.com]

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