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Ich bekam die Kündigung in der Probezeit. Was jetzt?

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit kann viel passieren. Sie können sich für höhere Aufgaben empfehlen – oder sang- und klanglos gefeuert werden. Ihr Arbeitgeber darf Sie jederzeit vor die Tür setzen, eine Kündigung in der Probezeit ist jederzeit möglich. Gründe muss er dafür nicht angeben. Aber was passiert dann eigentlich mit dem Resturlaub? Fließt sofort Arbeitslosengeld? Und wie erkläre ich bei künftigen Jobinterviews, dass ich die Probezeit nicht überstanden habe?


Ich bekam die Kündigung in der Probezeit. Was jetzt?

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Ich bekam die Kündigung in der Probezeit. Muss ich das im Lebenslauf angeben?

Wenn Sie schon nach einem oder zwei Monaten gekündigt wurden, dann verschweigen Sie die Station lieber komplett. Erstens lässt der Instant-Rausschmiss vermuten, Sie hätten Mist gebaut. Und zweitens entsteht so keine sonderlich große Lücke im Lebenslauf.

Bei einer Kündigung nach mehreren Monaten würde sich eine Lücke hingegen auftun. In diesem Fall sollten Sie die unrühmliche Station in den Lebenslauf integrieren – gleichwohl ohne Hinweis darauf, dass Sie gekündigt wurden. Die Erklärungen sparen Sie sich fürs Jobinterview auf.

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Wie kann ich eine Kündigung in der Probezeit im Vorstellungsgespräch begründen?

Lügen Sie nicht, lästern Sie nicht und suchen Sie nicht die Schuld bei anderen. Aber tischen Sie Ihrem Gesprächspartner bitte auch nicht auf, dass Sie schlechte Leistungen gebracht oder die Kollegen gegen sich aufgebracht haben – auch wenn es so gewesen sein sollte. Da klingeln bei jedem Personaler die Alarmglocken.

Wenn Sie Ihren vorzeitigen Abgang selbst verschuldet haben, bleiben Sie möglichst vage und und an der Oberfläche. „Das Unternehmen und ich – wir waren einfach kein gutes Match. Es hat nicht richtig funktioniert.“ So oder so ähnlich.

Keine langen Ausführungen über das, was alles schlecht lief. Machen Sie vielmehr klar, dass Sie aus der Episode gelernt haben und jetzt hochmotiviert sind, eine neue Herausforderung anzugehen. Noch besser, wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen gefeuert wurden. Dann haben Sie sich nichts vorzuwerfen – und der Arbeitgeber die Gewissheit, dass Sie gar kein Egozocker oder Querulant sind.

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Wie formuliere ich das im Anschreiben?

Gar nicht. Die Tatsache, dass Sie in der Probezeit gekündigt wurden, hat im Anschreiben nichts verloren. Die Erklärungen gehören ins Vorstellungsgespräch – aber auch nur dann, wenn Ihr Gesprächspartner aktiv danach fragt.

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Wie kann ich wiederholte Kündigungen in der Probezeit erklären?

Jetzt wird’s knifflig. Wiederholte Kündigungen in den ersten sechs Monaten sehen gar nicht gut aus. Was stimmt mit Ihnen nicht? Diese Frage wird sich jeder Personalmanager stellen, der Ihren Lebenslauf vor sich ausbreitet. Da spielt es auch keine Rolle, ob Sie selbst gekündigt haben oder gekündigt wurden. Sie scheinen – so oder so – kein Durchhaltevermögen zu haben.

In diesem Fall brauchen Sie stichhaltige Gründe für jede einzelne Episode des Scheiterns. Möglicherweise spielten bei der ersten Kündigung wirtschaftliche Gründe die Hauptrolle, bei der zweiten wurde die Firma umstrukturiert und bei der dritten standen Sie mit zwei Kollegen auf Kriegsfuß. Kann passieren. Sie sollten klarmachen, dass die diversen Kündigungen keine Verbindung haben, dass es kein Muster gibt. Ein Muster wäre es, wenn Sie schon dreimal wegen sexistischer Äußerungen am Arbeitsplatz gehen mussten. Oder wenn Sie bei allen bisherigen Arbeitgebern mit schöner Regelmäßigkeit zu spät gekommen sind. Fatal!

Eine Verkettung unglücklicher Umstände – die liegt Ihren wiederholten Kündigungen zugrunde, nicht wahr? Wichtig auch: Lenken Sie die Aufmerksamkeit auf die erfolgreichen Stationen Ihres Lebenslaufs. Motto: „Ja, es stimmt: Ich hatte oft Pech, AAAABER auch schon eine Menge geleistet. Diese Erfolge habe ich vorzuweisen.“

Kann mir der Chef wegen Krankheit in der Probezeit kündigen?

Prinzipiell: Ja. Ihr Arbeitgeber kann Sie in der Probezeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen – ohne Angabe von Gründen. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift in diesem Zeitraum nicht.

Der Arbeitgeber kann Sie also aus jedem beliebigen Grund schassen. Wenn er der Meinung ist, dass Sie zu häufig fehlen, kann er Sie problemlos loswerden – und muss seine wahren Gründe im Kündigungsschreiben nicht einmal offenlegen.

Realistisch betrachtet ist es so: Wenn Sie in der Probezeit ständig wegen grippaler Infekte und anderer Wehwehchen flachliegen, haben Sie vermutlich einfach nur Pech. Dummer Zufall! Ihr Arbeitgeber könnte trotzdem auf den Gedanken kommen, dass Sie extrem krankheitsanfällig sind und ein erhöhtes Ausfallrisiko mitbringen – und Sie vorsorglich feuern.

Es liegt also tatsächlich in Ihrem Interesse, während der Probezeit so selten wie möglich zuhause zu bleiben. Schon klar: Wenn Sie krank sind, sind Sie krank, basta. Und es stimmt ja auch: Sofern sich Ihre Ausfallzeiten in einem üblichen Rahmen bewegen, wird Ihnen der Chef nicht den Hals umdrehen. Erst recht nicht, wenn Sie ansonsten gute Leistungen bringen und engagiert sind. Im Hinterkopf behalten dürfen Sie die Ausgangslage aber dennoch.

Kann mir der Chef auch noch am Ende der Probezeit kündigen?

Ja, Ihr Chef kann Sie an jedem Tag der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Von dieser Frist darf nur durch einen Tarifvertrag abgewichen werden.

Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist damit auch am letzten Tag der Probezeit noch möglich. Dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis zwar über die Dauer der Probezeit hinaus, die Kündigung bleibt aber wirksam.

Eine Kündigung kann sogar bis 24 Uhr am letzten Probearbeitstag erfolgen, auch wenn der Arbeitstag in dem Moment schon längst beendet ist. Maßgebend ist, dass das Kündigungsschreiben nachweislich innerhalb der Probezeit beim Arbeitnehmer eingeht.

Habe ich Anspruch darauf, mir den Urlaub nach der Kündigung in der Probezeit auszahlen zu lassen?

Dass Arbeitnehmer in der Probezeit keinen Urlaubsanspruch haben, ist ein Mythos. Zwar haben sie erst nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Aber für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erwerben sie einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Auch in der Probezeit erwirbt man demzufolge Anspruch auf seinen anteiligen Jahresurlaub. Wem nun gekündigt wird, dem könnte noch Resturlaub zustehen. Den Resturlaub kann der Arbeitnehmer beanspruchen. Gewährt der Arbeitgeber den Urlaub nicht – oder gibt es keine Möglichkeit mehr dazu – hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Auszahlung.

Droht mir eine ALG-Sperre wegen Eigenkündigung in der Probezeit?

Ja. Arbeitnehmer können bei einer Eigenkündigung bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld I gesperrt werden.

Das passiert allerdings nicht, wenn sie einen wichtigen Grund angeben. Ein wichtiger Grund bewahrt sie vor einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur. Wichtige Gründe können sein:

  • Gesundheit angeschlagen
  • Arbeitssicherheit nicht gewährleistet
  • Mobbing durch Kollegen
  • Kinderbetreuung zuhause notwendig

Was ist besser: Aufhebungsvertrag unterschreiben oder kündigen lassen?

Aufhebungsvertrag – das klingt viel besser und nicht so brutal wie Kündigung. Vorteilhafter ist er aber für den Arbeitnehmer nicht zwingend. Zunächst mal zieht ein Aufhebungsvertrag in der Regel eine dreimonatige Sperrfrist durch die Arbeitsagentur nach sich. In dieser Zeit erhält man kein Arbeitslosengeld.

Außerdem besteht in diesem Zeitraum keine Pflichtversicherung, zum Beispiel für die Krankenversicherung. Bei den meisten Versicherern kann man zwar einen Monat lang ohne Beitragszahlung versichert bleiben. Danach aber muss der Betroffene wählen, ob er das Risiko eingeht, bei seiner bisherigen Krankenversicherung nicht mehr im vereinbarten Umfang versichert zu sein, oder ob er die Beiträge in Höhe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil selbst übernimmt. Selbst die netteste Abfindung ist so schnell aufgebraucht.

Auf der anderen Seite gibt es auch gute Gründe, die für einen Aufhebungsvertrag sprechen:

  • Der Arbeitnehmer kann eine Abfindung aushandeln.
  • Er kann die Bedingungen mitgestalten, sich z.B. ein Vorschlagsrecht für das Arbeitszeugnis einräumen lassen.
  • Der Arbeitnehmer kann schnell einen neuen Job antreten.
  • Er bleibt vom Makel verschont, der zwangsläufig mit einer Kündigung einhergeht.

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[Bildnachweis: Cookie Studio by Shutterstock.com]

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