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Dürfen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Für gelegentliche Mehrarbeit haben wohl die meisten Arbeitnehmer Verständnis. Die Frage ist allerdings: Werden die Überstunden auch bezahlt? Manche Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Eine pauschale Abgeltung ist allerdings nicht zulässig. Jedenfalls nicht immer…


Dürfen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

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Dürfen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt regelt, ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist nicht jede Klausel wirksam. Sie darf nicht gegen die Vorgaben des AGB-Rechts oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ob die Vertragsklausel wirksam ist, hängt stark vom Inhalt und der genauen Formulierung ab.

Auf der einen Seite gibt es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach jede Überstunde zu bezahlen ist. Daher sind entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung möglich. Geben diese dazu nichts her, gilt im Zweifel das Gesetz. Und im Gesetz heißt es nur, dass die „übliche Vergütung“ gezahlt wird, „wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“.

Lesetipp: Auf welche Regelungen im Arbeitsvertrag muss ich achten?
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Können ALLE Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Pauschalabgeltungen, wonach sämtliche Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sein sollen. Solche Formulierungen können Sie getrost vergessen. Diese Standardklauseln sind nach heutiger Rechtsprechung nicht zulässig, weil sie einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers gehen – und damit gegen § 307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoßen.

Vor allem ist nicht klar, wie viele Überstunden mit einer derartigen Pauschalabgeltung erfasst werden und wie groß das zusätzliche Arbeitspensum ist, das auf den Arbeitnehmer zukommt. Eine Abschätzung ist für den Arbeitnehmer kaum möglich. Darum ist eine zeitlich unbeschränkte Klausel („alle Überstunden“) zur Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag unwirksam. Findet sich dennoch eine im Arbeitsvertrag, können Sie eine Entlohnung für die geleisteten Überstunden verlangen. Zeitlich klar umrissene Abgeltungsklauseln können hingegen Gültigkeit haben. Auch für Führungskräfte gibt es Ausnahmen.

Lesetipp: Was sind Minusstunden?

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Welche Formulierungen sind ungültig?

Vertragsklauseln zur pauschalen Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag sind unwirksam, wenn sie folgendermaßen formuliert sind – einige Beispiele:

  • „Mit dem Gehalt gem. Ziffer XX sind alle Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten.“
  • „Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.“
  • „Mit dem Gehalt sind alle anfallenden Überstunden abgegolten.“
  • „Mit dem Festgehalt sind alle Überstunden abgegolten.“
  • „Etwaige Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“
  • „Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“
  • „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“
  • „Etwaig anfallende Überstunden sind mit der vereinbarten Monatsvergütung abgegolten.“
  • „Mit der vorstehenden Vergütung sind geleistete Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten.“

Anmerkung: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtssichere Auskünfte über Ihre spezifischen Vertragsklauseln kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, in Führungspositionen kann eine allgemeine und pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt zulässig sein. Arbeitnehmer in höher gestellter Position müssen für ihr Gehalt eine deutlich erhöhte Mehrarbeit – sprich Überstunden – in Kauf nehmen. Liegt das Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, dann kommt eine Vergütung der geleisteten Überstunden laut Bundesarbeitsgericht eher nicht mehr in Betracht (BAG 5 AZR 629/10).

Lesetipp: Wie meistere ich ein Assessment Center für Führungskräfte?

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Wie können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Wirksam kann eine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag sein, wenn sie den Arbeitnehmer nicht „unangemessen benachteiligt“. Wird im Arbeitsvertrag also klar festgelegt und für den Arbeitnehmer verständlich formuliert, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, kann die entsprechende Klausel Gültigkeit haben.

Demnach ist nicht jede Abgeltungsklausel zu Überstunden im Arbeitsvertrag automatisch unzulässig. So können etwa Abgeltungsklausen im Umfang von bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit angemessen sein. Auch zehn Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche können mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, AZ 19 Sa 1720/11).

Lesetipp: Ist die Fahrt zur Arbeit schon Arbeitszeit?

Welche Formulierungen sind gültig?

Gültigkeit kann eine Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag haben, wenn sie folgendermaßen formuliert ist – einige Beispiele:

  • „Mit dem Bruttoentgelt sind monatlich bis zu XY Überstunden pauschal abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden mit XY vergütet.“
  • „Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.“
  • „Überstunden im Umfang von bis zu 15 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus sind mit dem Gehalt abgegolten.“
  • „Mit dem Gehalt sind bis zu fünf Überstunden pro Woche abgegolten.“
  • Anmerkung: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtssichere Auskünfte über Ihre spezifischen Vertragsklauseln kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber abgelten?

    Der Arbeitgeber muss sich an das Arbeitszeitgesetz halten. Andernfalls könnte er einfach eine konkrete und hohe Zahl an Überstunden im Arbeitsvertrag fixieren, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Das Arbeitszeitgesetz besagt aber, dass die regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden an einem Werktag nicht überschreiten darf. In Ausnahmefällen sind zehn Stunden pro Arbeitstag möglich. Es ist einem Unternehmen daher nicht möglich, zum Beispiel pauschal 40 Überstunden pro Monat zu verlangen und mit dem Gehalt abzugelten.

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    Dürfen Überstunden bei Auszubildenden abgegolten werden?

    Nein, für Ausbildungsverträge gelten besondere Vorschriften. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 17 Abs. 7 vor, dass „eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen“ ist. Für Überstunden haben Azubis demzufolge Anspruch auf Bezahlung oder Sonderurlaub.

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