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Wie arbeite ich meinen Nachfolger ein?

Wer kündigt und den Job wechselt, hinterlässt eine Lücke im Unternehmen. Zugegeben, manche hinterlassen dabei eine Lücke, die sie vollständig ersetzt. Für alle anderen braucht es einen Nachfolger. Den sollten künftige Ex-Mitarbeiter allerdings vorher noch einarbeiten und eine ordentliche Übergabe organisieren. Debriefing heißt das in der Fachsprache. Sinnvoll ist das nicht nur, weil sonst mit Ihrem Abgang wichtiges Know-how und Erfahrungen verloren gehen. Sie tun sich auch selbst einen Gefallen, wenn Sie Ihren Nachfolger einarbeiten…


Wie arbeite ich meinen Nachfolger ein?

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Wie arbeite ich meinen Nachfolger ein?

Kurz gesagt geht es beim Debriefing, also der Einarbeitung eines Nachfolgers auf Ihre bisherige Position und Stelle darum, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, sodass es nach Ihrem Jobwechsel reibungslos weitergeht.

Auch wenn Sie gekündigt haben und es dafür sogar gute Gründe gab: Es gehört zu einem professionellen Abgang dazu, die bisherigen Kollegen nicht hängen zu lassen und dem Nachfolger unnötig Steine in den Weg zu legen. Der kann vielleicht gar nichts dafür, dass er oder sie Sie beerbt.

Damit die Einarbeitung des Nachfolgers gelingt, sollten Sie damit frühzeitig beginnen. Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, sollte es Ihr Anliegen sein, für eine saubere Übergabe zu sorgen.

Hier die wichtigsten Tipps, wie Sie Ihren Nachfolger einarbeiten können:

  • Ist-Zustand protokollieren

    Notieren und dokumentieren Sie den aktuellen Zustand aller laufenden Projekte, Kundenstämme und Budgets. Dazu gehören natürlich auch wichtige To-Dos, offenen Aufgaben und Ziele, die noch verfolgt werden müssen.

  • Kollegen informieren

    Sobald Ihr Nachfolger gefunden und benannt ist, sollten Sie die Kollegen und Kunden darüber informieren und den Nachfolger schon mal vorstellen. Der fängt vielleicht erst nach Ihrem Weggang mit der Arbeit an. So wissen aber alle schon mal bescheid und er fängt nicht bei Null an.

  • Arbeitsabläufe darstellen

    Damit Ihr Nachfolger Ihren bisherigen Job möglichst gut übernehmen kann, muss der natürlich alle wichtigen Arbeitsabläufe kennen. Idealerweise gehen Sie dabei systematisch vor, gliedern die Arbeit in Themenblöcke und weisen jeweils auf Eigenheiten sowie Herausforderungen hin. So springt Ihr Nachfolger nicht ins eiskalte Wasser.

  • Übergabe durchsprechen.

    Es geht darum, Ihrem Nachfolger die fachliche Basis zu vermitteln, damit dieser befähigt wird, Ihren Job zu machen. In der Regel ist die Zeit kurz und es gibt viel zu erzählen. Optimal ist deshalb, wenn Sie hierfür ein detailliertes Übergabeprotokoll verfassen. Anschließend sprechen Sie das gemeinsam durch, um Unklarheiten zu beseitigen. Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Nachfolger Kontakte zu nennen, an wen sich dieser bei Fragen nach Ihrem Weggang wenden kann.

  • Chef informieren

    Zum Schluss sollte noch Ihr Chef über den aktuellen Stand Ihrer Arbeit informiert werden – und wie gut Sie den Nachfolger einarbeiten konnten. Dabei dürfen Sie durchaus noch Anregungen zur Verbesserung der Kunden- und Projektarbeit geben. Dieses Feedback kann für Ihren Chef nützlich sein und dafür sorgen, dass die Dinge bei Ihrem Nachfolger künftig anders gehandhabt werden. Doch Vorsicht! Das sollte keine Einladung zur Schimpftirade sein. Nur konstruktive Vorschläge sind wertvoll.

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Muss ich meinen Nachfolger einarbeiten, nach einer Kündigung?

Es kommt freilich auch vor, dass nicht Sie gekündigt haben, sondern gekündigt wurden. Und dann verlangt der Chef ausgerechnet noch von Ihnen, dass Sie die Person einarbeiten, die Ihren Job übernimmt… Frechheit!

Es ist absolut nachvollziehbar, dass baldige Ex-Mitarbeiter an der Stelle erst einmal fragen: Muss ich das überhaupt tun? Schließlich hat kaum jemand Lust, die Hand zu füttern, die sie auch noch schlägt. Und überhaupt: Im Arbeitsvertrag steht davon auch nichts…

Denken einige – und denken falsch.

Es stimmt zwar, in den meisten Arbeitsverträgen steht zwar nichts von einer Pflicht, dass Sie Ihren Nachfolger einarbeiten müssen. Allerdings besitzt der Arbeitgeber laut § 106 der Gewerbeordnung ein sogenanntes Weisungsrecht.

Das bedeutet: Er darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dies anderen Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag oder gesetzlichen Vorschriften nicht widerspricht.

Die Einarbeitung eines Nachfolgers fällt damit regelmäßig unter dieses Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das nicht zu tun, wäre Arbeitsverweigerung – was wiederum eine fristlose Kündigung mit allen Konsequenzen rechtfertigen kann.

Machen Sie sich überdies klar: Ab der Kündigung, arbeiten Sie nicht mehr nur für Ihren Chef, sondern vor allem für Ihre Reputation. Wer seinen Nachfolger gewissenhaft einarbeitet, zeigt damit, dass er durch und durch Profi ist und auch in den letzten Wochen nicht nur Dienst nach Vorschrift schiebt.

[Bildnachweis: fizkes by Shutterstock.com]

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