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Welche Dresscodes darf der Chef vorschreiben?

In den meisten Firmen gibt es vorgeschriebene Berufsbekleidung. Während einige der Regeln verständlich und logisch sind, stellen andere Vorschriften vor die Frage, wie weit die Anordnung vom Dresscode gehen darf und ob jede Anforderung des Chefs befolgt werden muss. Ausgenommen sind Ihre Arbeitssicherheit erhöhende Kleidung, die nicht in Frage gestellt werden sollte…


Welche Dresscodes darf der Chef vorschreiben?

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Dresscode: Darf der Chef eine Betriebsfarbe vorschreiben?

Wenn die farbliche Vorschrift der Außendarstellung dient, darf der Chef durchaus über die Farbe der Betriebskleidung entscheiden. Denn die Farbgebung ist auch immer ein Bestandteil des Images, dessen Repräsentation im Interesse der Firma und damit im Anordnungsbereich des Chefs liegt.

Bei äußeren Erscheinungsbild seiner Firma darf der Chef sowohl die Farbe, als auch das Design der Berufskleidung vorgeben. Nicht erlaubt ist hingegen die Forderung einer bestimmten Marke, sofern der Arbeitnehmer seine Arbeitskleidung selbst kauft und sie nicht vom Unternehmen gestellt bekommt.

Mitarbeiter im Innendienst werden nicht mit der kleinen Strenge behandelt wie Arbeitnehmer, die durch die Dresscodes Ihre Zugehörigkeit zur Firma im Außendienst bekunden. Aber auch hier sind die Vorgaben begrenzt und dürfen sich nur auf bestimmte Details und nicht auf die Gesamtheit der Kleidung beziehen.

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Dresscode: Wie weit dürfen die Forderungen des Arbeitgebers gehen?

Es gibt bereits einige Gerichtsurteile, in denen zugunsten eines Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers entschieden wurde. Fakt ist, dass die Forderungen immer begründbar und mit den Unternehmensinteressen im Zusammenhang stehend sein müssen. Schreibt ein Chef den Mitarbeitern im Lager eine bestimmte Farbe der Unterkleidung vor, wird er diesen Wunsch vor Gericht nicht durchsetzen können.

Anders verhält es sich, wenn es um den Dresscode in einem Supermarkt, im Außendienst eines Dienstleisters oder in medizinischen Berufen geht.

Hier hat der Chef ganz klar die Deutungshoheit und kann entscheiden, ob zum Beispiel ein rotes Shirt sichtbar unter der Berufskleidung getragen werden darf.

Auch in Berufen auf dem Finanzmarkt oder im versicherungsrechtlichen Kundenverkehr sind die Vorschriften strenger. Selbst die Farbe der Strümpfe und Schuhe können hier zum Stein des Anstoßes werden, wenn sie nicht mit dem Anzug und mit den Vorgaben des Chefs harmonieren. Prinzipiell erhöht sich die Einflussnahme des Arbeitgebers mit der Position des Arbeitnehmers und mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Kundenverkehr.

Was ist mit Unterwäsche?

Wenn Sie an Dresscodes in Unternehmen denken, gelangt die Unterwäsche eher selten auf Ihre Agenda. Doch auch beim Darunter hat der Chef in Einzelfällen Mitspracherecht.

Er darf Ihnen keinen Stil, wohl aber die Farbe der Unterwäsche vorgeben. Diese Anordnung hat aber nur in wenigen Branchen Bestand und steht im direkten Zusammenhang mit der Farbe der Berufskleidung.

  • Eine Krankenschwester mit hellem Oberteil und meist weißer Hose kann vom Arbeitgeber dazu angehalten werden, hautfarbene oder weiße Unterwäsche zu tragen und diese vollständig mit ihrer Arbeitskleidung zu verdecken.
  • Auch eine Bankberaterin mit weißer Bluse sollte auf einen schwarze oder roten BH verzichten und sich den Anordnungen zur angemessenen Kleidung bis auf die Unterwäsche fügen.

Trägt die Unterwäsche zum einheitlichen Erscheinungsbild der Firma bei oder ist ein Outfit durch farbige Dessous zu sexy, fließt die Unterwäsche in die vorgegebenen Dresscodes ein. Über einen derartigen Fall hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden und damit einen Präzedenzfall geschaffen.

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Ist eine Abmahnung wegen Nichteinhaltung des Dresscodes rechtens?

Spezielle Anforderungen an Ihr berufliches Outfit sind bereits im Arbeitsvertrag zu finden. Mit dessen Unterzeichnung stimmen Sie den Dresscodes zu und anerkennen die Anforderungen des Chefs. Wenn Sie sich nach Einstellung gegen die Regeln verhalten und die Berufskleidung ablehnen, kann es im Einzelfall zu einer berechtigten Abmahnung kommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die viel zu enge weiße Bluse tragen müssen, nur weil Sie diese von Ihrem Chef als Arbeitskleidung bekommen haben. Auf eine Ihnen passende Größe dürfen Sie bestehen. Hier hat der Chef weder ein Mitbestimmungsrecht noch eine Deutungshoheit.

Wenn Ihnen die bereitgestellte Arbeitskleidung nicht passt, müssen Sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen. Bis er Ihnen passende Kleidung stellt, sollten Sie in Ihrem eigenen Schrank nach einem das Firmenerscheinungsbild repräsentierenden Outfit suchen und müssen die zu klein gewählte Berufskleidung nicht tragen.

Werden Sie hingegen wegen einer generellen Verweigerung des Dresscodes abgemahnt, wird Ihr Chef im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage recht bekommen. Überlegen Sie daher bereits vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, ob Sie mit diesem Punkt einverstanden sind oder Ihre Vorstellung deutlich von den Dresscodes der Firma abweicht.

Im letzteren Fall ist die Überlegung sinnvoll, ob Sie sich überhaupt mit dem Erscheinungsbild des Unternehmens identifizieren wollen und können.

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Wer trägt die Kosten für vorgeschriebene Dienstkleidung?

Unterschiedlicher als bei der Finanzierung der Dresscodes nach Firmenvorgabe können die Abwicklungen nicht sein. Während Sicherheitskleidung gestellt wird, sind Sie als Bankier oder Versicherungskaufmann selbst zur Beschaffung der vorgeschriebenen Anzüge und Hemden angehalten. Ausnahmen bestätigen die Regel, sind aber eher eine Seltenheit.

In großen Konzernen mit Betriebsrat ist es üblich, dass die Anschaffung der Berufskleidung vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Allerdings hängt diese Option auch mit der Branche zusammen. Wenn Sie einen Anzug oder ein Kostüm tragen und sich dabei auf eine bestimmte Farbe konzentrieren sollen, ist die Bereitstellung durch den Arbeitgeber kein Bestandteil der Vereinbarung. Hier ist Ihr Gespür für das Erscheinungsbild der Firma gefragt. Wenn die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nicht erfolgt und die Anschaffung ganz klar vom Chef gefordert wird, können Sie die Kosten letztendlich über Ihre jährliche Steuererklärung absetzen.

Auch bei einem vorgeschriebenen Dresscode sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den Kauf zu tragen oder die Firmenkleidung direkt zu stellen.

Gibt es ein Persönlichkeitsrecht zur Individualisierung?

Jeder Mensch hat ein Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung. Doch am Arbeitsplatz kann das Persönlichkeitsrecht in der Kleiderwahl eingeschränkt werden. Verlangt der Arbeitsvertrag lediglich passende Dresscodes, sollten Sie sich bestenfalls am Outfit der langjährigen Mitarbeiter orientieren.

In einigen Berufen gibt es konkrete Vorschriften.

  • In medizinischen Berufen, im Handel und im Kundenverkehr bei Dienstleistern ist ein einheitliches Erscheinungsbild gewünscht.
  • In allen anderen Branchen kann Ihr Chef einen Dresscode vorgeben, dem Sie folgen und an dem Sie sich orientieren müssen.
  • Nicht erlaubt sind in den meisten Firmen Modetrends, die zu freizügig oder zu farbenfroh gestaltet sind.

Eine Einschränkung der Selbstbestimmung bei der Kleiderwahl ist im BGB unter dem Absatz der Rücksichtnahmepflicht geregelt. Auch im Bezug auf die Kundenkontakte und den Arbeitgeberinteressen darf der Chef Dresscodes vorgeben und eine klare Richtlinie schaffen.

Die Forderung eines einheitlichen Dresscodes kann auf Basis des Arbeitsschutzes, der Außendarstellung des Unternehmens und dem Kontext zu den Interessen des Arbeitgebers erfolgen.

Nicht rechtens sind augenscheinlich persönliche Wünsche, die in keinem Zusammenhang mit dem Firmenimage und der Unternehmenspräsentation stehen. Insbesondere können Arbeitnehmer Dresscodes ablehnen, die vom Arbeitgeber bewusst freizügig oder zu eng vorgegeben werden. Wenn das Tagen eines bestimmten nicht klassischen Stils die Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters einschränkt, kann der Anordnung widersprochen werden.

Im Endeffekt haben Arbeitnehmer Pflichten, aber auch Rechte im Bezug auf die Dresscodes.

Spezielle Firmenkleidung, die von allen anderen Mitarbeitern auch getragen wird, darf nicht abgelehnt werden. Stellt ein Chef hingegen sehr persönliche und nicht begründbare Forderungen, kann im Zweifelsfall der Weg zum Arbeitsgericht helfen.

Arbeitgeber dürfen der Sicherheit, dem Image und der Einheitlichkeit aller Mitarbeiter dienende Dresscodes vorschreiben. Ebenso darf ein Chef darauf hinweisen, dass Kleider und Röcke in der Branche unüblich und in den Dresscodes nicht vorgesehen sind. Bei Piercingschmuck und sichtbaren Tätowierungen darf er verlangen, dass der Arbeitnehmer durch seine Kleidung für die Verdeckung sorgt. Ein offenes Gespräch ist immer dienlich und beugt einer Abmahnung in jedem Fall vor.

[Bildnachweis: blurAZ by Shutterstock.com]


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