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Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was tun?

Es ist eine Situation, in der sich kein Arbeitnehmer befinden will: Sie werden ins Büro des Chefs gerufen, wo Sie eine Abmahnung erhalten. Deutlicher kann ein Arbeitgeber nicht machen, dass er mit Ihrem Verhalten unzufrieden war – außer Sie bekommen die Kündigung, die möglicherweise der nächste Schritt ist. Wie reagiert man, wenn man eine Abmahnung erhalten hat? Mit einer falschen Reaktion oder einer voreiligen Handlung richten Sie möglicherweise noch größeren Schaden an. Was Sie tun können…


Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was tun?

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Muss ich eine Abmahnung bestätigen?

Die Abmahnung ist ein wichtiges Dokument, die im Anschluss sogar in die Personalakte aufgenommen wird. Sobald diese ausgehändigt wird, bitten Vorgesetzte und Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter meist darum, diese sofort zu unterschreiben. Wie bei Verträgen oder anderen Dokumenten gilt auch hier: Setzen Sie Ihre Unterschrift nicht unbedacht und voreilig auf das Papier.

Wer eine Abmahnung sofort unterschreibt, nimmt sich eventuell die Möglichkeit, seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Schließlich stimmen Sie mit Ihrer Unterschrift den genannten Punkten zu und akzeptieren, dass Sie dafür abgemahnt werden. Deshalb gilt es einen wichtigen Unterschied zu beachten:

  • Sie sind NICHT dazu verpflichtet, die Abmahnung bei Erhalt zu unterschreiben. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert, können Sie dies ablehnen.
  • Sie müssen lediglich bestätigen, dass Sie die Abmahnung erhalten und davon Kenntnis genommen haben.

Vor allem wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde oder möglicherweise formale Vorgaben nicht eingehalten wurden, sollten Sie sich ein paar Tage Zeit erbitten, um das Dokument zu prüfen. In dieser Zeit können Sie die Rechtsberatung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Diesem können Sie die konkrete Situation schildern und die erhaltene Abmahnung vorlegen.

Falls vorhanden, können Sie auch ein Mitglied des Betriebsrats zum Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber dazu bitten.

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Wie sollte ich mich verhalten?

Es ist eine schwierige und teils unangenehme Situation, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen unmissverständlich zu verstehen, dass er mit Ihrem Verhalten sehr unzufrieden ist und dieses nicht weiter toleriert – sie sehen das möglicherweise anders oder fühlen sich vielleicht unfair behandelt.

Wie soll man sich in einer solchen Situation verhalten? Die schwierige Antwort: Möglichst ruhig und professionell. Es bringt Ihnen erst einmal überhaupt nichts, wenn Sie sich aufregen oder sofort damit beginnen, Ihre Sicht der Lage zu schildern. Das Beste ist es, wenn Sie zunächst nur akzeptieren und zur Kenntnis nehmen, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben – sparen Sie sich weitere Kommentare oder Ausführungen.

Lassen Sie sich auch nicht vom Arbeitgeber verunsichern. Sie müssen nichts zum Sachverhalt sagen, diesen nicht bestätigen oder erklären. Ganz egal, ob Sie die Gründe nachvollziehen können oder nicht. Auch auf eher provokante Fragen wie Wollen Sie etwas dazu sagen und sich für Ihr Verhalten rechtfertigen? sollten Sie nicht eingehen.

So garantieren Sie, dass es von Ihrer Seite aus eine Basis für die weitere Zusammenarbeit gibt. Wenn Sie hingegen sofort in offene Konfrontation übergehen, wird jeder weitere Arbeitstag zum Problem – selbst wenn Sie im Recht sind und sich die Abmahnung als unwirksam und falsch herausstellt.

Arbeiten Sie möglichst normal weiter, achten Sie darauf, das Verhalten anzupassen und prüfen Sie, ob tatsächlich gute Gründe für die Abmahnung vorliegen.

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Wie kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Längst nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt und wirksam. Manchmal verstoßen Arbeitgeber gegen formale Vorgaben, was zur Unwirksamkeit führen kann – und in anderen Fällen fehlt es dem Schreiben an jeglicher Grundlage.

So kann es vorkommen, dass Sie eine Abmahnung erhalten, obwohl…

  • gar kein Fehlverhalten begangen haben.
  • nicht für das Fehlverhalten verantwortlich waren.
  • das Pflichtversäumnis keines ist, da es nicht zu Ihren Verpflichtungen laut Arbeitsvertrag gehört.
  • es keine genauen Informationen zum Fehlverhalten gibt (Welche Pflichten wurden verletzt? An welchen Tagen trat das Verhalten auf?)

Erhalten Sie beispielsweise eine Abmahnung, weil Sie ein Mal fünf Minuten zu spät am Arbeitsplatz erschienen sind, ist diese nicht rechtens. Kann Ihr Arbeitgeber hingegen belegen, dass Sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum immer wieder fünf Minuten zu spät sind, kann es sich bei den Verspätungen um abmahnbares Verhalten handeln.

Sind Sie hingegen sicher, dass die Abmahnung grundlos oder zu Unrecht erfolgte, können Sie dagegen vorgehen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Formulieren Sie eine Gegendarstellung

    Sie können gute und sachliche Argumente vorbringen, die der Abmahnung widersprechen und die zeigen, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten nicht begangen haben – oder dass dieses nicht so schlimm war? Dann können Sie schriftlich eine Gegendarstellung vorlegen. Führen Sie Ihre Sicht der Dinge aus, schildern Sie, wie Sie die Situation wahrgenommen haben und erklären Sie Ihre Meinung, dass die erhaltene Abmahnung ungerechtfertigt ist.

    Eine solche Gegendarstellung muss zusammen mit der Abmahnung in der Personalakte aufgehoben werden, so steht dort nicht nur die einseitige Schilderung des Arbeitgebers, sondern auch Ihre Argumentation.

  • Reichen Sie Beschwerde beim Betriebsrat ein

    Anders als bei manchen Kündigungen ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren, bevor Abmahnungen ausgesprochen werden. Sie können dennoch beim Betriebsrat Beschwerde gegen die Abmahnung einreichen.

    Nun muss der Arbeitgeber sich auch vor dem Betriebsrat rechtfertigen und noch einmal darlegen, aus welchen Gründen die Abmahnung seiner Ansicht nach gerechtfertigt war. Der Betriebsrat kann den Chef jedoch nicht überstimmen. Bleibt dieser bei seiner ersten Einschätzung und beharrt auf der Abmahnung, bleibt diese bestehen.

  • Reichen Sie Klage ein

    Als letzter Schritt bleibt Ihnen eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie versuchen, vor Gericht eine Rücknahme der Abmahnung zu erzwingen. Hier prüfen die Richter ganz genau, ob es sich um eine formal korrekte und auf sachlichen Gründen basierte Abmahnung handelt.

    Stimmt das Arbeitsgericht Ihrem Widerspruch zu, muss die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt werden. Sollte Ihr Chef Sie vor anderen Kollegen abgemahnt haben, kann er sogar verpflichtet werden, die Vorwürfe öffentlich richtig zu stellen.

    Allerdings ist eine solche Klage eine Belastung für das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber. Wenn Sie Pech haben, wartet Ihr Chef nur auf den nächsten Fehltritt, um es Ihnen mit einer weiteren Abmahnung heimzuzahlen oder Sie schlimmstenfalls durch Mobbing aus dem Unternehmen zu ekeln.

[Bildnachweis: sirtravelalot by Shutterstock.com]

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